Handwerkskammer Dortmund begrüßt die neuen Regelungen
Überbrückungshilfe verlängert

„Wir begrüßen es sehr, dass die Überbrückungshilfe bis zum Jahresende verlängert und verbessert wurde. So können jetzt auch Unternehmen auf diese Zuschusszahlung zurückgreifen, die vorher nicht anspruchsberechtigt waren, vor allem mit Blick auf die Höhe der Umsatzeinbrüche“, sagt Carsten Harder, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer.

Zudem sei es gut, so Harder, dass sowohl bei den Fixkosten wie auch den Personalkosten die Höchstersatzquoten angehoben worden seien. Und die bisherige gesonderte Deckelung der Überbrückungshilfe für sehr kleine Betriebe, zu denen ja ein Großteil der Unternehmen zähle, entfalle vollständig. Die Antragstellung müsse weiterhin über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte erfolgen.

Autor:

M Hengesbach aus Dortmund-City

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