aufRECHT e.V. sorgt für verbesserten Sozialdatenschutz im Jobcenter Märkischer Kreis

 Als der stellvertretende Geschäftsführer Reinhold Quenkert am 22.06.2017 ein Hausverbot für 180 Tage wegen eines Fotos verhängte, schrieb er: "Ich gehe davon aus, dass Sie wissentlich gegen die Hausordnung des Jobcenters Märkischer Kreis verstoßen haben." – Nun ja, eine Hausordnung hat das Jobcenter gar nicht. Das konnte schnell geklärt werden. 

Dass das Hausverbot rechtswidrig war erfuhr die Geschäftsführung dann später vom Sozialgericht Dortmund per Beschluss S 30 AS 3046/17 ER

neue Formulare für Mietbescheinigungen

Das Foto wurde der Datenschutzbeauftragten des Bundes zugeleitet, weil die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis unbeirrt und über Jahre hinweg in unzulässiger Weise Sozialdaten Dritter in eigenen „Mietbescheinigungen“ eingefordert hatte und sich stets weigerte eigenverantwortlich eine Anpassung vorzunehmen.
Dabei war über Jahre vom BfDI gerügt worden, dass die Übermittlung von Sozialdaten an Vermieter unzulässig sei.
Jetzt gibt es neue Formulare. Die Daten und Unterschrift des Vermieters sind nicht mehr erforderlich.

Jobcenter muss jetzt für die Zurückweisungen von Beiständen bezahlen

Mit der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Hausverbotes waren auch sämtliche Zurückweisungen als Beistand hinfällig. Auf schriftlichen Abweisungen wurde bestanden 
Und gegen jeden Bescheid war Widerspruch eingelegt worden. Am 25.05.2018 wurden die ersten Widersprüche durch Abhilfebescheide aufgehoben. Die im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten sind zu erstatten.

Was Jobcenter kopieren dürfen

Datenschutzverletzungen sind im Jobcenter Märkischer Kreis bis heute Alltag. Da werden munter Kopien eingefordert, kuriose Anforderungen gestellt und kleine Machtspielchen betrieben, wie Gutscheinvergabe für eine Apotheke.  (Machen Sie dies, tun sie das, sonst gibt es kein Geld)

Eine Übersicht zum Datenschutz hatte die BA zusammengestellt.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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