Haushaltsanträge der Linken & Piraten

Utz Kowalewski,  Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN

Im Dezember wird in Dortmund der Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN hat deshalb einige Anträge eingebracht. Hier ist ihre Vorlage für den Rat:

Trotz des gegenwärtigen bundesweiten Konjunkturhochs sind die brennenden sozialen Probleme Dortmunds weiterhin ungelöst. Die Haushaltspolitik der Stadt Dortmund und ihrer Mehrheitsfraktionen findet derzeit keine Mittel, diesen Problemen zu begegnen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen liegt zwar auf einem Rekordniveau, dieses ist jedoch auf atypische Beschäftigung im Niedriglohnbereich wie z.B. Leih- und Zeitarbeit zurückzuführen. Gleichzeitig ist aber auch die Zahl derjenigen Menschen, die auf Transferzahlungen wie Hartz IV, Grundsicherung im Alter oder Wohngeld angewiesen sind, ebenfalls so hoch wie nie zuvor. Ungebrochen ist ebenfalls die Situation, dass das Pro-Kopfeinkommen der Bevölkerung zu den niedrigsten in NRW gehört. Gleichzeitig steigen die Mieten in Dortmund immer schneller an. Menschen mit niedrigen Einkommen können sich am Dortmunder Wohnungsmarkt nicht mehr adäquat versorgen. Es herrscht eine neue Wohnungsnot in der Stadt.

In dieser Situation schreibt der Bund weiterhin Haushaltsüberschüsse, während die Kommunen finanziell unterversorgt bleiben und in der Vergeblichkeitsfalle verharren. Daran ändert auch eine längst überfällige Entlastung der Kommunen von der Eingliederungshilfe ab 2018 nichts. Nach dem ideologischen Mantra „Privat vor Staat“ wird auch in Dortmund seit Jahren beim Personal gekürzt und dies mit allerlei populistischen Phrasen begründet. So seien die Personalkürzungen Ausdruck davon, von innen nach außen sparen zu wollen – letztlich ist dies aber nur die Begründung für den Wunsch, öffentliche Tätigkeiten privatisieren zu wollen, anstatt diese unter dem Strich vergleichsweise kostengünstig in Eigenregie zu handhaben. Die Zustände im Bereich des Tiefbauamts, dass die zur Straßeninstandhaltung veranschlagten viel zu geringen Mittel nicht mal mehr abarbeiten kann, sprechen diese Sprache überdeutlich.

Nachstehend die Haushaltsanträge der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN:

Personal und Organisation:

1) Einrichtung eines eigenen Personaldezernates

Im Zuge der Wiederbesetzung des Dezernates 2 wird ein eigenes Personaldezernat eingerichtet.

Begründung: Der stetige Konflikt zwischen den Themen Personalentwicklung und Haushaltskonsolidierung gefährdet inzwischen nachhaltig die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung. Die Einrichtung eines eigenen Personaldezernates, wie von unserer Fraktion seit Jahren gefordert, ist daher überfällig.

2) Ausgabenkritische Überprüfung externer Vergaben

Im Rahmen der Neuaufstellung des Personaldezernates sollen Personalbedarfe insbesondere dahingehend definiert werden, dass externe Vergaben im Vergleich zur Eigenleistung hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit kritisch geprüft werden.

Begründung: Die derzeitigen Erträge privater UnternehmerInnen, die im Rahmen von externen Vergaben auf Kosten der Allgemeinheit erzielt werden, sollten idealerweise im Stadthaushalt verbleiben. Investorenprojekte und PPP-ähnliche Modelle als teure kreditähnliche Geschäfte sollen möglichst durch Eigenleistungen ersetzt werden. Unternehmen arbeiten nicht ohne ordentliche Rendite. Insbesondere die Abarbeitung öffentlicher Aufträge führt immer wieder zu erstaunlichen Höchstpreisen bei der Endabrechnung von Projekten. Eine Erstellung in Eigenregie kommt daher für die öffentlichen Haushalte vielmals über die gesamte Laufzeit betrachtet günstiger, wie auch der Bundesrechnungshof immer wieder feststellt.

Einnahmenverbesserungen:

3) Abgabe auf den Waffenbesitz

Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, ortsrechtliche Regelungen zur Einführung einer Abgabe für den privaten Waffenbesitz auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung: Die Einführung einer Waffenbesitzabgabe könnte bei einer Anzahl von ca. rund 26.400 registrierten / legalen Waffen in Dortmund etwa 7,5 bis 8 Millionen Euro p.a. für den Stadthaushalt als Nebeneffekt erwirtschaften. Sinn der Abgabe ist es den legalen Besitz von Schusswaffen zu reduzieren. Angesichts immer härter werdender Auseinandersetzungen in der Gesellschaft ist anzuraten, den Zugang zu Schusswaffen deutlich zu erschweren. Eine Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 4 – 3000 – 195/10) schließt die Zulassung ausdrücklich nicht aus, sondern macht sie davon abhängig, ob ein örtlicher Bezug der Steuer gewahrt und die Steuer im Einklang mit bundesrechtlichen Wertungen (insbesondere des WaffG) ausgestaltet ist. Schließlich sei sicherzustellen, dass ein angemessener Steuerertrag entsteht.

4) Leerstandsabgabe

Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie der Leerstand von Wohn-, Büroräumen, Gewerbeimmobilien und anderen Gebäuden in Dortmund zu einem steuerpflichtigen
Tatbestand für die Eigentümer nach Art. 106 Abs. 6 GG und §3 KAG werden kann, da
infolge von Grundsteuerreduzierung und -befreiung durch Leerstand Mindereinnahmen für die Stadt Dortmund entstehen.

Begründung: Ein Instrument, um mehr Einnahmen zu erzielen, ist das Steuerfindungsrecht der
Kommunen. Deshalb sieht die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN in der Leerstands-Abgabe ein angemessenes Instrument für Einnahmensteigerung und den sozialen Ausgleich in der Kommune. Wenn Eigentümer von leer stehenden Immobilien sich unter anderem von der Grundsteuer befreien lassen, belasten sie damit den kommunalen Haushalt nicht nur durch Steuermindereinnahmen. Durch den Leerstand wird die angespannte Wohnungslage in Dortmund zusätzlich verstärkt. Immobilien-Spekulationen wird somit ein weiterer Boden entzogen. Beispielhaft sei hier der Leerstand in den Obergeschossen des Brückstraßenbereichs genannt.

Ausgabenreduzierung:

5) Aufsichtsratsvergütungen verringern

Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der Aufsichtsratsvergütungen für kommunale Aufsichtsräte auf generell 1.000 Euro pro Jahr. Das Sitzungsgeld wird auf 170 Euro zurückgesetzt.

Begründung: erfolgt mündlich

6) Kommunale Subventionen für den Kirchentag

Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister sowie den Kämmerer
auf, Nachverhandlungen mit dem Kirchentagsträgerverein zu treffen – mit dem Ziel, die kommunalen Zuschüsse von 2,7 Millionen Euro auf 0 zu setzen.

Begründung: Die offiziell einladende Landeskirche verzeichnet Rekordeinnahmen an Kirchensteuern und kann daher die Kosten der von ihr eingeladenen Gäste selber tragen.

7) EDG Geschäftführung / Sponsoring für Kindesspielplätze

7.1) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die EDG auf, die Zahl ihrer GeschäftsführerInnen wieder auf ein branchenübliches Maß zu reduzieren.
7.2) Mit dem Auslaufen des Vertrages des kaufmännischen Geschäftsführers soll ein Sponsoring für die Pflege städtischer Kinderspielplätze in gleicher Kostengröße eingeführt werden.

Begründung: Die seinerzeit aus Wahlkampfgründen eingeführte Versorgungsposition des kaufmännischen Geschäftsführers passt nicht mehr in die Zeit.

8) Kosten für Dortmunder U reduzieren

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur Reduzierung der Betriebskosten am Dortmunder U zu erstellen und dem Rat der Stadt bis zur anvisierten Vorlage der Abschlussrechnung für das U im kommenden Jahr vorzulegen. Dabei soll dargestellt werden, wie es möglich ist, die Betriebskosten auf die ursprünglich im Wirtschaftsplan 2011 festgelegten Zahlen zu reduzieren.

Begründung: Seit Jahren steigen die Herstellungskosten für das U an, auf inzwischen über 91 Mio. Euro. Auch die Betriebskosten befinden sich weit jenseits des ursprünglichen Planes. Hier ist im Sinne einer ausgeglichenen Stadtpolitik für alle Bevölkerungs- und Einkommensschichten in der Stadt eine Korrektur vorzunehmen.

Beteiligungssteuerung:

9) Verkauf der RWE-Aktien

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DSW21 auf, ihre RWE-Aktien zu verkaufen und mit dem Verkaufserlös Schulden zu tilgen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Gas, Wasser, Strom sowie Öffentlichem Nahverkehr auf ein sicheres Fundament zu stellen. Damit kann ein Gewinn in zweistelliger Millionenhöhe erzielt werden. Allein die Stadt Bochum hat durch den Verkauf von 2,2 Mio. Aktien, einem Drittel des Aktienbestandes, 33 Mio. Euro eingenommen – und das bei einem Stückpreis von über 15 Euro. Die Dortmunder Stadtwerke DSW21 verfügen über den zehnfachen Bestand.

Begründung: Der Börsengang der RWE-Tochter Innogy zeigt, dass das Geschäft mit Atomstrom und Braunkohleverstromung ein Auslaufmodell ist und selbst ein so unbeweglicher Riese wie RWE beginnt sich zu bewegen. DSW21 hält derzeit aber ausschließlich Anteile an der Konzernmutter. Das Geschäft mit Atom- und Braunkohle ist daher auf kurze und mittlere Sicht kein Dividendenbringer mehr. Zahlreiche kommunale Anteilseigner ziehen sich daher aus RWE zurück. Eine Sperrminorität rückt für die Kommunen in weite Ferne. Stattdessen übernehmen an der künftig gewinnträchtigen Tochter Innogy Fonds und Vermögensverwalter aus den USA wie z.B. Blackrock wesentliche Anteile. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoller angesichts eines sich ankündigenden globalen Zinsanstieges Kreditlinien bei DSW21 auszulösen. Diese Steuerung ist aus haushaltstechnischer Sicht für die Stadt sinnvoll, da aufgrund seiner schwierigen wirtschaftlichen Lage DSW21 inzwischen nur noch Ausschüttungen nach dem Schütt-aus-Hol-zurück-Prinzip leistet. Echte Beiträge fehlen im kommunalen Haushalt.

10) Keine Landebahnerweiterung am Dortmunder Flughafen

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Erweiterung der Landebahn am Dortmunder Flughafen nicht mehrheitsfähig ist. Daher werden die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat des Flughafens aufgefordert darauf zu achten, dass kein weiteres öffentliches Geld aus dem Budget des Flughafens oder der Stadtwerke für Planspiele für eine solche Landebahnerweiterung eingesetzt wird.

Begründung: Der Flughafen Dortmund schreibt seit Jahren Defizite im zweistelligen Millionenbereich, die über den Querverbund im Stadtwerkekonzern finanziert werden. Die Rücklagen zur Schuldenübernahme bei DSW21 sind inzwischen aufgebraucht. Weitere finanzielle Abenteuer kann sich Dortmund nicht leisten, zumal die Leistungen der DSW21, wie der ÖPNV, Energie und Wasser, die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum oder Leistungen für die Wirtschaft am Dortmunder Hafen für die Stadtgesellschaft nicht verzichtbar sind.

11) Flughafenkooperation
Der Rat fordert die Flughafen GmbH auf, mit den Flughäfen Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt in Verhandlungen zu treten – mit dem Ziel einer dauerhaften Kooperation. Bis dahin gibt es Moratorium, keine baulichen Veränderungen auf dem Flughafen-Gelände vorzunehmen.
Dem Rat ist hierzu regelmäßig Bericht zu erstatten.

Begründung: Eine dauerhafte Kooperation mit den Nachbarflughäfen eröffnet neue Möglichkeiten der Kostensenkung bzw. der Generierung neuer Einnahmequellen.

12) Keine Verlängerung der Betriebszeiten

Der Rat lehnt jede weitere Verlängerung der Betriebszeiten in den Nachtflugbereich hinein ab.

Soziales:

13) Sozialer Wohnungsbau

Die Stadt Dortmund stattet die „Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft“ mit Grundstücken zweckgebunden zur Errichtung von Sozialwohnungen aus. Die Grundstücke sollen geeignet sein, in einem ersten Schritt mindestens 200 zusätzliche neue Sozialwohnungen in Geschossbauweise zu errichten. DOGEWO21 wird aufgefordert, im Auftrag der Stadt Dortmund die Grundstücke zu bebauen. Nach Fertigstellung sollen die neuen Gebäude zum Selbstkostenpreis von der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft an die DOGEWO veräußert werden. Es ist eine beihilferechtlich sichere Vertragskonstruktion anzustreben. Über die Fortschritte bei der Erstellung von kommunalen Sozialwohnungen ist den Fachausschüssen halbjährlich zu berichten.

Begründung: DOGEWO hat angesichts der Ausschüttungsansprüche seiner Gesellschafter derzeit nicht die Möglichkeit, in den Neubau von Sozialwohnungen zu investieren, da der Gesellschaft die entsprechenden Baugrundstücke fehlen. Diese Grundstücke sind bei der Stadt Dortmund vorhanden. Es ist daher anzustreben, beides – den Willen wirtschaftlich Sozialwohnungen im Dienste der Allgemeinheit zu errichten und die dazu benötigten Baugrundstücke – zusammen zu bringen.

In Dortmund herrscht für Menschen mit niedrigen Einkommen Wohnungsnot. Es werden derzeit rund 5000 neue Wohnungen pro Jahr benötigt, um den Bedarf decken zu können. Gleichzeitig werden aber nur höchstens 2000 Wohnungen errichtet. Der Mietspiegel steigt stetig an, während die Zahl der preisgebundenen Wohnungen ständig abnimmt. Gleichzeitig ist das Einkommensniveau in Dortmund so niedrig, dass die Hälfte der Bevölkerung Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat. Daher steht die Stadt Dortmund in der Verantwortung, zur Entlastung auf dem Wohnungsmarkt beizutragen.

14) Kinderferienparty finanziell absichern

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Kinderferienparty in Dortmund finanziell abzusichern.

Begründung: Jahr für Jahr kämpfen die ehrenamtlich Tätigen darum, die Kinderferienparty stattfinden zu lassen. Und Jahr für Jahr ist sprichwörtlich bis zur Eröffnung unsicher ob diese überhaupt stattfinden kann, weil die Finanzierung aus Spenden und Bußgeldern nicht gesichert ist. In einer Stadt in der jedes Dritte Kind in Armut lebt, ist es dringend notwendig diese Institution endlich so abzusichern, dass EhrenamtlerInnen und Eltern sich darauf verlassen können, dass die Kinderferienparty in den Sommermonaten den Kindern zur Verfügung steht.

15) Zuschusserhöhung für VMDO

Der Zuschuss an den VMDO wird im Jahr 2017 um 75.000 Euro und in den Folgejahren 2018 und 2019 um 100.000 Euro erweitert.

Begründung: Angesichts der Aufgabenerweiterung und des Personalzuwachses beim VMDO im Rahmen der Flüchtlingsarbeit ist der bisherige Zuschuss nicht mehr auskömmlich.

16) Ermäßigter Eintritt auch für Nicht-Dortmunder

Personen, die ihren Wohnort nicht in Dortmund haben, sondern im Umland wohnen, aber nach den Dortmunder Regularien anspruchsberechtigt für einen Dortmund-Pass wären, sollen ungeachtet ihres auswärtigen Wohnortes künftig die Möglichkeit zum Erhalt eines Dortmund-Passes erhalten. Mit den Nachbarkommunen ist über entsprechende Ausgleichszahlungen zu verhandeln.

Begründung: Dortmund als Oberzentrum von Westfalen hat eine herausragende Stellung auch hinsichtlich der Nutzung seiner Einrichtungen. Diese gibt es teilweise nur in Dortmund, fehlen aber im Umland Dortmunds wie z.B. der Dortmunder Zoo, Einrichtungen der Hochkultur oder das umfangreiche Angebot an Museen. Damit sind derzeit Menschen im Bezug von Sozialleistungen aus dem Dortmunder Umland nicht berechtigt, ermäßigt die kommunalen Einrichtungen zu besuchen. Dies stellt eine erhebliche Ungleichbehandlung zu Menschen dar, die Sozialleistungen beziehen und in Dortmund wohnen. Eine Konzentration von LeistungsbezieherInnen in Dortmund wird somit gefördert und unterstützt.

17) Behindertenfahrdienst qualitätsvoll erhalten und nach UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 umsetzen

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie der Behindertenfahrdienst zukünftig nach der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 ausgestaltet werden kann. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit dem 26. März 2009 rechtsgültig. Artikel 20 besagt, es sind wirksame Maßnahmen zu treffen, um für die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung die größtmögliche Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern.
Die von der Verwaltung geplante Kürzung im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ unter 5.1 beim Behindertenfahrdienst wird nicht vorgenommen.

18) Beschäftigungsförderung
1. Der städtische Zuschuss an die Wirtschaftsförderung Dortmund wird auf 6 Millionen € reduziert. Mit den freiwerdenden Haushaltsmitteln wird im Rahmen der „Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020" die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger, tariflich entlohnter Einfacharbeit in geeigneten Projekten von Beschäftigungsträgern gefördert.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein Konzept zum grundlegenden Umbau der Wirtschaftsförderung Dortmund in eine „Beschäftigungsförderung für solidarisch organisierte Arbeit“ auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung: Wie die Fachwelt und die Dortmunder Wirtschaftsförderung selbst erkannt haben, besteht ein dringender Bedarf an HelferInnen-Arbeitsplätzen, um die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit in Dortmund nachhaltig zu senken. Wie aber der Wirtschaftsplan 2017 der städtischen Wirtschaftsförderung erneut mit Zahlen belegt, steht die Beschäftigungswirkung der Wirtschaftsförderung in keinem vertretbaren Verhältnis zur dramatischen Schieflage am Dortmunder Arbeitsmarkt und auch nicht zum jährlichen Aufwand. Besonders ist zu kritisieren, dass die Verwaltung den Aufbau eines Integrationsarbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose ausschließlich vom Ausgang des Streits in der Bundesregierung über die Finanzierung eines Arbeitsmarktfonds abhängig macht, statt auch im Budget der eigenen Wirtschaftsförderung Mittel dafür freizustellen. Insbesondere die Gründungsförderung und die Standortkommunikation betätigen sich auf Feldern, die nur minimal zur Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit beitragen und bei den Kammern, Wirtschaftsverbänden sowie kommerziellen Agenturen besser aufgehoben sind als in der öffentlichen Verwaltung.

Ohnehin stehen die Dortmunder Beschäftigungsträger nach dem Auslaufen des Arbeitsmarktinstruments „Bürgerarbeit" zusätzlich vor dem Problem, die entstandenen Lücken personell und finanziell zu schließen. Dazu bedürfen sie verstärkter Förderung durch die Stadt.
Im Verhältnis zu diesen Herausforderungen setzt die Wirtschaftförderung mit den oben genannten Aktivitäten arbeitsmarkt- und sozialpolitisch einen falschen Schwerpunkt. Dieser ist zu korrigieren. Der Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung ist entsprechend zu ändern. Die Verwaltung wird verpflichtet, in Abstimmung mit Dortmunder Beschäftigungsträgern ein Konzept zur Ausweitung der kommunalen Beschäftigungsförderung, mit dem Schwerpunkt auf Einfacharbeit, zu sozialverträglichen Bedingungen, zeitnah aufzustellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Stadtplanung, Bauen und Umwelt:

19) Mittel zur Novellierung des Kreisverkehrskonzeptes

Für die Novellierung des Kreisverkehrkonzeptes der Stadt Dortmund werden Mittel in auskömmlicher Höhe in den Haushalt eingestellt.

Begründung: Nach Verabredung der Fachfraktionen im AUSW soll das Dortmunder Kreisverkehrskonzept von 2008 aktualisiert und evaluiert werden. Dazu sind sinnvollerweise entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.

20) Autofreie Siedlung

Der Rat bittet die Verwaltung im Rahmen von Siedlungsplanungen verstärkt Wohnraum in Dortmund zu entwickeln, die Anwendung des Konzeptes der autofreien Siedlung zu prüfen und entsprechende Planungsgelder in die mittelfristige Finanzplanung des Folgejahres einzustellen.

Begründung: In Köln-Nippes hat sich ein Modellprojekt einer autofreien Siedlung sehr erfolgreich etabliert. Ähnlich wie für die Energieplus-Siedlung in Dortmund gibt es für eine solche Siedlungsstruktur einen Markt. Mittelfristig kann in der Stadtentwicklung durch die Etablierung solcher Siedlungsstrukturen der Anteil der unterhaltspflichtigen Straßen deutlich reduziert werden, mit erheblichen strukturellen Entlastungswirkungen für den städtischen Haushalt.

21) Stellenreduzierung im Tiefbauamt zurücknehmen

Die mit dem Haushalt 2016 beschlossene Stellenreduzierung im mittleren Dienst des Tiefbauamtes wird für das kommende Haushaltsjahr 2017 wieder zurückgenommen.

Begründung: Es hat sich gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Tiefbau – insbesondere zur Abarbeitung des Investitionsstaus bei der Straßeninstandhaltung – aus Personalmangel nicht verausgabt werden konnten. Da es günstiger ist, in Eigenregie Straßen zu sanieren als Gewinne privater Unternehmer aus öffentlichen Geldern zu subventionieren, wird die Stellenkürzung zurückgeführt. Mit dem letzten Haushaltsjahr wurden alleine 15,27 Stellen im mittleren Dienst gestrichen.
Auch in der städtischen Vorlage DS 06207-16 heißt es: „Anhand der mit indirekter Personalbemessung nach HOAI durchgeführten Berechnungen ergab das erste PE-Konzept 2014 einen zusätzlichen Bedarf von 29 Mitarbeitern (14 unbesetzte Stellen und 15 Mehrbedarf.)“ Und weiter heißt es dort: „Um die Infrastrukturoffensive zu realisieren, ist das vorliegende Konzept im Bereich der zusätzlichen Personalausstattung von 17,5 Beschäftigten umzusetzen.“

Autor:

Claudia Behlau, DIE LINKE+ aus Dortmund-Ost

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

4 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.