Klage gewonnen – Jobcenter Märkischer Kreis zahlt trotzdem nicht

Als ich am Freitag mit einem Vereinsmitglied von aufRECHT e.V. in der Widerspruchstelle vorsprach, wollten wir weitere ALG II-Leistungen aus der Zeit von Februar bis Mai 2014 in Höhe von 518,81 € einfordern.

Durch kompetente Sachbearbeitung hätten die Leistungen bereits 2014 nachgeleistet werden müssen, aber dieselbe Widerspruchstelle verweigerte die Auszahlung der Sozialleistungen. Zu Unrecht. Das Sozialgericht bestätigte am 14.08.2017 endlich mit Urteil (S 60 AS 1460/14) einen Anspruch auf höhere SGB II-Leistungen für Februar 2014 bis Mai 2014 in Höhe von 518,81 €.

Aber das Jobcenter zahlte nicht. Um die Nachleistung weiter zu verschleppen, wurde erst einmal Beschwerde eingelegt. Allerdings bestand keine ernsthafte Chance auf Erfolg. So wurde die Beschwerde zurückgenommen. Gezahlt wurde trotzdem nicht.
Bei unserer Vorsprache stellte sich heraus, dass die Umsetzung des Urteils gar nicht bearbeitet worden war. Es reicht offensichtlich nicht aus einen Rechtsanspruch auf das Soziokulturelle Existenzminimum in jahrelangen Klageverfahren durchzusetzen. Wenn der erfolgreiche Rechtsanwalt seine Arbeit beendet hat, muss der Kläger noch Sorge tragen, dass er sein Geld auch wirklich erhält.

Dies ist durchaus kein Einzelfall. Kurioserweise hatte die gleiche Klägerin vor Jahren mit der gleichen Sachbearbeiterin dieselben Probleme. Damals verschleppte die Widerspruchstelle eine Nachzahlung in Höhe von 654,00 € drei Monate lang bis zur persönlichen Vorsprache.

Es konnte mich nicht wirklich überraschen, dass die Klägerin bei unserer Vorsprache gefragt wurde, ob es denn erforderlich sei, dass ich dabei sein müsse?
In ihrer Gesprächsnotiz am 26.01.2018 formulierte die Sachbearbeiterin beinahe unschuldig: „Es konnte festgestellt werden, dass die Nachzahlung aus dem Urteil vom 14.08.2017 in Höhe von 518,81 € noch nicht ausgezahlt wurde.“

Ich bin gespannt, wann das Geld ausgezahlt wird?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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