An Heiligabend in der Evangelischen Segenskirche Eving
Vier Gottesdienste im Stundentakt

Auch in Evings Segenskirche wird anders Weihnachten gefeiert als gewohnt (Archivbild). | Foto: Ralf K. Braun
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Anders als gewohnt werden die diesjährigen Weihnachtsgottesdienste auch in der Evangelischen Segenskirchengemeinde Eving in der Segenskirche gefeiert. Coronabedingt ist es zum Beispiel Heiligabend nicht möglich, wie sonst üblich in einer vollen Kirche das Krippenspiel zu verfolgen und Lieder zu singen.

Trotzdem bietet die Segenskirchengemeinde am 24. Dezember in der Segenskirche, , Deutsche Str. 71, Gottesdienste von halbstündiger Dauer an - natürlich unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln - zu folgenden Zeiten: um 15 Uhr, um 16 Uhr, um 17 Uhr sowie um 18 Uhr.

Am 1. Weihnachtstag, 25. Dezember, ist ein Weihnachtsgottesdienst um 10 Uhr angesetzt. Am 2. Weihnachtstag, 26. Dezember, bleibt die Segenskirche indes geschlossen und es findet kein Gottesdienst statt.

Bis 50 Personen erlaubt - Anmeldung erforderlich

Es wird geplant, jeweils bis zu 50 Personen in die Kirche hineinzulassen unter Einhaltung der Schutzregelungen. Damit bei großem Andrang niemand wieder nach Hause geschickt werden muss, ist eine vorherige telefonische Anmeldung im Gemeindebüro unbedingt erforderlich unter den folgenden Rufnummern:
 montags und mittwochs jeweils von 10 bis 13 Uhr unter Tel. 0159/06261133
 dienstags und donnerstags jeweils von 10 bis 13 Uhr unter Tel. 0231/1898090
 freitags von 10 bis 12 Uhr unter Tel. 0159/06261133.

Anmeldungen zu den Gottesdiensten nimmt die Segenskirchengemeinde Eving ab sofort bis zum 18. Dezember an und zwar in der Reihenfolge ihrer Eingänge. Es werden Namen und Adressen, Personenzahl und Telefonnummer notiert und natürlich die Uhrzeit des erwünschten Gottesdienstes erfragt. Jeder Gottesdienst-Teilnehmer bekommt dann eine „Eintrittskarte“ zugeschickt, die zum jeweiligen Gottesdienst mitzubringen ist.

Es wird darum gebeten, nicht auf den Anrufbeantworter sprechen, da sofort mit mit dem Anrufer Rücksprache gehalten werden muss, falls ein Gottesdienst bereits belegt ist. In dem Fall wird ein anderer Termin vorgeschlagen.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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