Haftbefehl wegen Fischwilderei: Rumäne geht der Polizei am Dortmunder Flughafen ins Netz

Die Bundespolizei am Dortmunder Flughafen hat schon viele Haftbefehle vollstreckt, Fischwilderei war allerdings noch nicht dabei.

Dass am Dortmunder Flughafen regelmäßig Flugreisende im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen festgenommen werden, ist für die Bundespolizei nichts Neues. (1. Halbjahr 2016: 75 Mal) In den meisten Fällen waren
es Urteile wegen Eigentums-, Beförderungs- und Gewaltdelikten. Das ein 35-jähriger Rumäne wegen Fischwilderei per Haftbefehl gesucht wurde, war dann doch schon etwas anderes.

Um 13.15 Uhr wurde der in Unna wohnende 35-Jährige, im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tirgu Mures (Rumänien), polizeilich kontrolliert. Dabei stellten die Bundespolizisten gleich zwei Fahndungsnotierungen fest.

Wegen Diebstahls hatte ihn das Schwelmer Amtsgericht, im Oktober 2015, wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt.

Im November 2014 wurde er durch das Gummersbacher Amtsgericht, wegen Fischwilderei, zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt.

Beide Geldstrafen hatte der Mann bislang nicht beglichen. Weil er jedoch gestern den geforderten Geldbetrag zahlte, blieb ihm eine Freiheitsstrafe von 35 Tagen erspart.

Seinen Flug nach Rumänien konnte der polizeilich hinreichend bekannte Mann letztendlich noch antreten.

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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