VW-Affäre: Fragwürdiger Interessenkonflikt im Bundestag - LobbyControl kritisiert Doppelrolle des CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth

"LobbyControl kombiniert aktuelle Recherchen, wissenschaftliche Hintergrundanalysen und Kampagnenarbeit. Wir berichten über Denkfabriken, wirtschaftsnahe Kampagnen und Verzerrungen in den Medien, über Netzwerke und koordiniertes Lobbying hinter den Kulissen. Diese Recherchen und Informationen dienen dazu, Einflussnahmen offen zu legen und BürgerInnen zu helfen, sie zu erkennen und ihren eigenen Positionen Gehör zu verschaffen." so LobbyControl auf der eigenen Internetseite.
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LobbyControl kritisiert die heute bekannt gewordene Doppelrolle des CDU-Bundestagsabgeordneten und Obmann im Rechts- und Verbraucherschutzausschuss Stephan Harbarth. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, ist Harbarth Vorstandsmitglied bei der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz, die von VW in der aktuellen Affäre mandatiert worden ist. Harbarth bezieht laut einer Pressemitteilung von Lobbycontrol von der Kanzlei jährliche Nebeneinkünfte der Stufe 10, was Beträgen von über 250.000 Euro entspricht.

"Stephan Harbarths Doppelrolle ist höchst fragwürdig. Die Mitglieder des Rechts- und Verbraucherschutzausschusses im Bundestag müssen sich für die Verbraucherbelange im VW-Skandal einsetzen und die rechtliche Aufklärung begleiten. Das gilt insbesondere für Harbarth als Obmann der größten Bundestagsfraktion. In dieser Funktion gleichzeitig bei einer Kanzlei zu arbeiten, die einen großen Auftrag von VW in dieser Affäre hat, führt zu einem massiven Interessenkonflikte und ist daher problematisch. Selbst wenn Herr Harbarth nicht persönlich an dem VW-Mandat mitwirkt, muss er wegen seiner Vorstandstätigkeit bei der Kanzlei gerade bei einem großen und prestigeträchtigem Mandat wie VW als befangen gelten.

Bundestagsabgeordnete: Dringend klarere Regeln zu Nebeneinkünften

Wenn Herr Harbarth seine Rolle als Verbraucherschutzpolitiker in der VW-Affäre wahrnehmen möchte, sollte er dringend seine Nebentätigkeit bei der Kanzlei aufgeben. Ansonsten sollte er seine Funktion als Obmann ruhen lassen und sich bei allen parlamentarischen Vorgängen und Abstimmungen zur VW-Affäre heraushalten. Der Fall Harbarth zeigt, dass es dringend klarerer Regeln zu Nebeneinkünfte bedarf – gerade bei Anwälten und Beratern. Die Befangenheitsregeln für Bundestagsabgeordnete müssen präzisiert werden und schärfer umgesetzt werden. Außerdem sollten Abgeordnete dazu verpflichtet werden, offenzulegen aus welcher Branche ihre Mandanten kommen. Grundsätzlicher sollten Abgeordnete keine Nebentätigkeit als bezahlte Lobbyisten annehmen dürfen – und auch bei Anwaltsmandaten, die massiv mit politischen Fragen zu tun haben wie im Fall VW, sollte es Grenzen geben.", erklärt Christina Deckwirth von LobbyControl zu dem Fall.

https://www.lobbycontrol.de/

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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