Leiharbeit und Werkverträge bleiben Lohndumpinginstrumente

Das geplante Gesetz zum Mißbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen aus dem Bundesministerium von Frau Andrea Nahles (SPD) wird kritisch gesehen. | Foto: DGB/Simone M. Neumann
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  • Das geplante Gesetz zum Mißbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen aus dem Bundesministerium von Frau Andrea Nahles (SPD) wird kritisch gesehen.
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"Wenn Arbeitgeber und CDU/CSU die Einigung bei Leiharbeit und Werkverträgen feiern, kann man sich schnell ausrechnen, wer das Nachsehen hat: die betroffenen Beschäftigten. Für diese gibt es zwei zentrale Verschlechterungen", sagt die Bundestagsabgeordnete Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Fraktion DIE LINKE, angesichts der Verlautbarungen der Arbeitgeberverbände zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition zu Leiharbeit und Werkverträgen.

Der DGB begrüßt zwar, dass sich Arbeitgeber und CSU mit ihren Forderungen zum geplanten Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen nicht bei der Arbeitsministerin Nahles durchsetzen konnten. Insgesamt sieht der DGB in Dortmund das Gesetz, dass der Koalitionsausschuss nun freigegeben hat aber, kritisch. "Da wäre noch Luft nach oben" sagte die DGB-Vorsitzende Jutta Reiter. Der Missbrauch nehme in zahlreichen Branchen seit Jahren zu und habe zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Beschäftigten geführt. "Wäre die Regierung wirklich daran interessiert, die Tarifautonomie zu stärken, wären jene Tarifverträge Grundlage für das Gesetz geworden, die z.B. eine Lohnanpassung schon nach 6 Monaten vorsehen. Jetzt werden die Unternehmen belohnt, die sich solchen Regelungen verweigert haben. Zwar gibt es jetzt eine weitere Handhabe - abgeschafft ist der Missbrauch damit aber noch nicht, sondern die Verantwortung bleibt wieder bei den Gewerkschaften und den Betriebs- und Personalräten“, urteilt Reiter.

Weitergehende Gewerkschaftsforderungen nicht zugelassen

Sollte es weitere Aufweichungen im Gesetzgebungsverfahren geben, wird das Gesetz obsolet. Denn schon jetzt sind mit dem Gesetzentwurf nicht alle notwendigen Schritte unternommen, um den Missbrauch endgültig zu verhindern. "So fehlen die Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmern und Solo-Selbständigen, die es den Kontrollbehörden und den Betriebsräten ermöglicht hätten, zu unterscheiden, ob Missbrauch vorliegt", sagte Reiter. Die Gewerkschaften hätten darüber hinaus weitergehende Forderungen, dies habe der Koalitionsvertrag aber nicht zugelassen.

Zu loben sei, dass nun Leiharbeiter nicht mehr so einfach als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. So könnten Leiharbeiter aus dem Ausland nicht mehr dafür missbraucht werden. "Diesen Trick haben sich zunehmend Unternehmen geleistet - gut, dass damit Schluss ist“, meint Jutta Reiter.

Lohndumpingstrategie durch Gesetzgeber legalisiert

"Equal Pay nach neun oder 15 Monaten ist ein Witz. Hier bringt der Gesetzentwurf lediglich einem Bruchteil der Leiharbeiter etwas, und das auch nur vordergründig: Nur zehn Prozent sind überhaupt länger als 15 Monate in einem Einsatzbetrieb, um gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu bekommen. Eine gravierende Verschlechterung in dem Gesetzentwurf schadet hingegen allen Leiharbeitern: Der dauerhafte Einsatz von Leiharbeit wird erlaubt und damit das Prinzip der Zwei-Klassenbelegschaften in den Betrieben zementiert. Die zeitliche Begrenzung der Leiharbeit soll sich zukünftig auf den einzelnen Leiharbeiter beziehen und eben nicht auf den Bedarf im Einsatzbetrieb. Damit ist Leiharbeit kein vorübergehendes Instrument, sondern als dauerhafte Lohndumpingstrategie durch den Gesetzgeber legalisiert. Das ist die Verschlechterung zum Status Quo bei Leiharbeit. Arbeitgeber müssen lediglich die Leiharbeiter immer wieder austauschen.

Zusätzlich werden Scheinwerkverträge, also illegale Arbeitnehmerüberlassung, für die Arbeitgeber weniger riskant. Bisher ist ein festes Arbeitsverhältnis im Einsatzbetrieb zustande gekommen, vorausgesetzt der betroffene Arbeitnehmer hat sich getraut, das einzuklagen. Zudem machten sich Arbeitgeber wegen Beitragshinterziehung bei der Sozialversicherung strafbar. Das geplante Widerspruchsrecht ermöglicht es den Arbeitgebern zukünftig, diese Risiken auszuschließen und straffrei illegale Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben. Das ist die Verschlechterung zum Status Quo bei Werkverträgen. So kann man sich einfach bereits vor dem Einsatz einen solchen Widerspruch von den Werkvertragsbeschäftigten als Freibrief geben lassen. Dass bei den Arbeitgebern jetzt die Sektkorken knallen, ist somit nicht verwunderlich.", erklärt Jutta Krellmann (DIE LINKE).

Das geplante Gesetz zum Mißbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen aus dem Bundesministerium von Frau Andrea Nahles (SPD) wird kritisch gesehen. | Foto: DGB/Simone M. Neumann
Durch das neue Gesetz der Bundesregierung zur Arbeitnehmerüberlassung haben es Leiharbeiter nun noch schwerer. | Foto: Jürgen Matern / Wikimedia Commons
Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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