Stop TTIP besiegt EU-Kommission vor Gericht

Das Verbot der Europäischen Bürgerinitiative gegen das Freihandelsabkommen TTIP war nicht korrekt. Über eine Millionen Unterschriften wurden bei einer symbolischen Initiative gesammelt.
  • Das Verbot der Europäischen Bürgerinitiative gegen das Freihandelsabkommen TTIP war nicht korrekt. Über eine Millionen Unterschriften wurden bei einer symbolischen Initiative gesammelt.
  • hochgeladen von Carsten Klink

Im September 2014 verweigerte die EU-Kommission der Europäischen Bürgerinitiative gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA die offizielle Registrierung. "Stop TTIP", ein Bündnis aus rund 500 Organisationen aus ganz Europa, sammelte daraufhin als selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative in nur einem Jahr 3,3 Millionen Unterschriften. Gleichzeitig klagte das Bündnis vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen die Entscheidung der Kommission. Heute wurde der Klage stattgegeben.

Die Verweigerung der offiziellen Registrierung durch die Kommission war illegal.
"Die Entscheidung der EU-Kommission war willkürlich und politisch. Die Kommission hat ihre Macht missbraucht, um unserer Kampagne gegen ihre neoliberalen Handelsabkommen zu schaden. Es war von Anfang an klar, dass die Ablehnung unserer Initiative rechtlich auf sehr wackligen Beinen steht. Das hat
jetzt auch der Europäische Gerichtshof bestätigt“, kommentiert Karl Bär, Referent für Agrar- und Handelspolitik am Umweltinstitut München und Mitglied im Steuerungskreis von "Stop TTIP" das Urteil.

Nach der Gerichtsentscheidung fordert Stop TTIP eine Anhörung der Bürgerinitiative im Europäischen Parlament. "Hätte die Kommission unsere Initiative registriert, hätten wir mit nur einer Million Unterschriften das Recht auf eine Anhörung im Parlament gehabt. Nach dem heutigen Urteil muss sich die europäische Politik endlich offiziell mit der millionenfachen Kritik der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzen. Und zwar bevor es zu einer Wiederaufnahme der TTIP-Verhandlungen mit den USA kommt", so Bär.

Trotz der Freude über den Ausgang kritisiert das Umweltinstitut die Dauer des Gerichtsverfahrens um die Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative. In der Zwischenzeit wurde das europäischkanadische Abkommen CETA im Europäischen Parlament ratifiziert. Mit Blick auf die anstehende Reform des Instruments der Europäischen Bürgerinitiative sagte Bär: "Der Europäische Gerichtshof sollte jede ablehnende Entscheidung der Kommission innerhalb einer kurzen Frist prüfen. Es darf nicht sein, dass die Europäische Kommission jede unbequeme Bürgerinitiative einfach für Jahre einfrieren und in der Zwischenzeit Fakten schaffen kann."

Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

9 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.