Stadt Dortmund hat präventiv Klage eingereicht gegen B1-Ausbau zur A40 im Osten

Die Stadt Dortmund klagt präventiv gegen den Ausbau der B1 zur A40, um städtische Interessen zu wahren.
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Die Stadt Dortmund hat präventiv - zur Wahrung der Fristen - Klage beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gegen den Planfeststellungsbeschluss zum sechsstreifigen Ausbau der heutigen Bundesstraße 1 zur Autobahn A40 im gut 9,5 Kilometer langen Abschnitt zwischen B236 und Autobahnkreuz Unna eingelegt. Dies hat die Stadt heute (27.9.) mitgeteilt.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hatte 2009 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, wobei die Planunterlagen seitdem durch Deckblätter mehrfach ergänzt bzw. geändert worden sind. Die Bezirksregierung Arnsberg hat dann mit Planfeststellungsbeschluss vom 30. Mai 2016 den Plan des Bauvorhabens festgestellt. Beschluss und Planunterlagen lagen vom 6. bis 19. September zur allgemeinen Einsicht im Dortmunder Stadtplanungs- und Bauordnungsamt aus. Im Planfeststellungsbeschluss ist über alle fristgerecht erhobenen bzw. vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Stellungnahmen entschieden worden.

Um Planänderungen zu erreichen, bleibt, so die Stadt heute in einer Pressemitteilung, beim jetzigen Stand des Verfahrens nur noch die Möglichkeit, diesen Beschluss mit Hilfe einer Klage beim OVG Münster anzufechten. Die Klage hat innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses zu erfolgen (hier: Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis spätestens 19. Oktober 2016).

Dank eingereichter Klage bleibt nun den politischen Gremien genügend Zeit, sich mit dem Planfeststellungsbeschluss zu befassen und zu entscheiden, ob die Klage aufrechterhalten bleibt oder zurückgezogen werden soll.

Die Bezirksregierung ist bei rund der Hälfte der Einwendungen den Forderungen der Stadt ganz oder zumindest teilweise gefolgt. Die aus Sicht der Verwaltung besonders bedeutsamen Forderungen bezüglich der Herabsetzung der Entwurfsgeschwindigkeit von 130 km/h auf 100 km/h bzw. 80 km/h und die Berücksichtigung der auf der Stadtkrone Ost geplanten Bebauung bei der Bemessung des Lärmschutzes sind von der Planfeststellungsbehörde formal zurück­gewiesen worden. Es ergeben sich im Weiteren aber noch Einwirkungsmöglichkeiten.

Bezüglich der Temporegelung verweist der Vorhabenträger auf bindende Vorgaben des Bundes. Da es sich um eine Bundesfernstraße handelt, ist als Entwurfsgeschwindigkeit 130 km/h zugrunde zu legen. Der Lärmschutz ist dann auch entsprechend dieser Vorgabe auszubilden. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 km/h führt zu keiner wahrnehmbaren Reduzierung des Lärmpegels. Bestimmend für den Lärmpegel ist der LKW-Verkehr, für den bereits 80 km/h gilt. Nachberechnungen haben ergeben, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 100 bzw. 80 km/h lediglich zu einer Verringerung der Lärmschutzwände in Höhe von rund 30 cm – bei einer Höhe zwischen 3,0 m und 5,0 m – führen würde.

Die Festlegung der Entwurfsgeschwindigkeit auf 130 km/h bedeutet nicht zwingend, dass dieses Tempo auch zugelassen wird. Die Verwaltung wird darauf hinwirken, dass die Straßenverkehrsbehörde im Betrieb der Straße die geringeren Geschwindigkeiten anordnet, zumindest solange der Gartenstadt-Tunnel nicht gebaut ist.

Dem Wunsch – analog zur Wambeler Automeile – die Lärmschutzwände auf der Südseite an der Stadtkrone Ost ebenfalls durch Gebäude zu ersetzen, konnte die Planfeststellungshörde zum jetzigen Zeitpunkt nicht folgen. Im Planverfahren muss der notwendige Lärmschutz gesichert werden. Die Bebauung auf der Südseite ist bislang nur Planungsabsicht.

Das Land hat mit Schrift­wechselvereinbarung zugesichert, den Ausbau so zu steuern, dass der Lärmschutz im Bereich der Stadtkrone Ost zum spätestens möglichen Zeitpunkt erfolgt. Dadurch gewinnt die Stadt Zeit, die Bebauung zu konkretisieren.

Die Verwaltung sieht vor diesem Hintergrund auch bei diesen formal abgewiesenen Forderungen noch Möglichkeiten, die städtischen Interessen zu wahren. Da das Ausbauvorhaben insgesamt gewollt ist, sollte der Beschluss aus Sicht der Verwaltung nicht angegriffen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher den Gremien, die präventiv zur Fristwahrung eingereichte Klage zurückzunehmen.

Die Stadt Dortmund klagt präventiv gegen den Ausbau der B1 zur A40, um städtische Interessen zu wahren.
Von der Brücke an der Stadtkrone Ost fällt der Blick auf die heutige Bundesstraße 1, eine durchaus schmucke Allee. | Foto: Günther Schmitz
Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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