Fünfte Förderphase läuft bis 30. September 2021
Soforthilfe Sport für existenzgefährdete Sportvereine verlängert

Die NRW Landesregierung wird auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport unterstützen.

Die epidemiologische Entwicklung erlaubt es den Sportvereinen, ihren Sportbetrieb schrittweise wieder zu öffnen. Dennoch sind weitere finanzielle Notlagen für die Sportvereine nicht auszuschließen. Die Landesregierung wird die Soforthilfe Sport daher bis zum 30. September 2021 verlängern. Von den vom Landtag für diesen Zweck bewilligten Mitteln in Höhe von 15 Millionen Euro wurden bislang rund 12,3 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm des Landes ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 842 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.

Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, betont: „Ich bin sehr froh, dass wir mit der Soforthilfe Sport weiterhin in Not geratene Sportvereine helfen können. Das trägt dazu bei, dass wir jetzt mit Sport bewegt aus der Krise kommen.“

Der Beantragungszeitraum für die vierte Förderphase endet am 15. Juni 2021. Die anschließende Förderphase ist bis zum 30. September 2021 geplant. Sportvereine sowie Bünde und Fachverbände können ihre Anträge online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen stellen. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 837-01.

Autor:

Ralf Neuhaus (SPD) aus Dortmund-Süd

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