Hannibal 2: Kosten für Ersatzvornahme beim Eigentümer geltend machen

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund hat sich gestern in ihrer Fraktionssitzung mit der Situation zum Hannibal 2 in Dortmund befasst. Erleichtert stellt die SPD-Fraktion fest, dass sich die Lage vor Ort beruhigt hat. Die Verwaltung hat hier eine gute Arbeit geleistet. „Mit mehreren Informationsveranstaltungen, Beratungsangeboten vor Ort und Soforthilfen wurde und wird den Bedürfnissen der betroffen Mieterinnen und Mietern Rechnung getragen. Mit der Räumung des Hochhauses hat die Verwaltung große Verantwortung gezeigt. Das war zum Schutz der Mieterinnen und Mieter von Anfang an dringend erforderlich“, lobt der SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert Schilff abermals das besonnene Vorgehen der Verwaltung.

Da sich die Fälle von geräumten Häusern aufgrund von mangelnden Brandschutz bundesweit häufen, sieht die SPD-Ratsfraktion Regelungsbedarf auf Landes- und Bundesebene, um die handelnden Kommunen in diesen Fällen besser zu unterstützen. In einer Verwaltungsvorlage für den Rat der Stadt beziffert die Verwaltung die vorläufigen Kosten für die Ersatzvornahmen auf rund drei Mio. €. Diese Mehrausgaben können aber nur teilweise im Haushalt der Stadt gedeckt werden. Der Eigentümer steht nun in der Pflicht, die Bewohnbarkeit der Immobilie wieder herzustellen.

Zur Kostensituation Norbert Schilff abschließend „Der Eigentümer ist in der Pflicht, für die entstandenen Kosten aufzukommen. Wir erwarten von der Verwaltung ganz klar, dass sie alles unternimmt, um die entstandenen Kosten vom Eigentümer erstatten zu lassen. Das kann dem Steuerzahler nicht zugemutet werden. Auch hier gilt: Eigentum verpflichtet!“.

Autor:

Ralf Neuhaus (SPD) aus Dortmund-Süd

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