Landesverband der FREIEN WÄHLER NRW lehnt Sperrklausel für Kommunalwahlen strikt ab

Ab sofort müssen Parteien und Wählervereinigungen mindestens 2,5 Prozent der Stimmen holen, um in die Räte und Kreistage einziehen zu können. Eine entsprechende Änderung der Landesverfassung hat am Freitag der Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der CDU-Opposition beschlossen.

Dazu Dr. Thomas Reinbold, Vorsitzender des Landesverbandes der FREIEN WÄHLER NRW:
„Dadurch, dass die Änderung direkt in die Verfassung aufgenommen werden soll, umgehen die Parteien die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs in Münster, der schon 2008 den erneuten Versuch der damaligen CDU/FDP-Regierung auf Wiedereinführung der Sperrklausel abgeschmettert hatte.
Sollte es aber nach Karlsruhe gehen, ist auch nicht klar, ob die Sperrklausel eine Prüfung anhand von Art. 28 Grundgesetz überstehen würde. Bereits im Januar hatten in einer Expertenanhörung im Düsseldorfer Landtag die überwiegende Anzahl der Juristen gravierende Zweifel an einer solchen Entscheidung.“

Hinzu kommt, dass es trotz gegenteiliger Aussage der Befürworter keine Belege dafür gibt, dass Stadträte und Kreistage durch eine große Anzahl unterschiedlicher Gruppierungen funktionsunfähig werden.

Dr. Thomas Reinbold: „Durch das Wiedereinführen einer Sperrklausel wird die kommunale Demokratie entscheidend geschwächt. Nicht mit uns!“
Ob es überhaupt dazu kommt, hängt nun vom Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung durch die Verfassungsgerichte ab. Klagen sind bereits angekündigt.

Autor:

Hartmut Kaltenbach aus Dortmund-Süd

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