Interessantes aus dem Bereich Miete: Vermieter darf Gitarrenunterricht verbieten

Vermieter dürfen Gitarrenunterricht in einer Wohnung verbieten, wenn es zu Lärmstörungen im Haus kommt.

Der Vermieter kann sogar dem Mieter kündigen.

Der Bundesgerichtshof (BGH AZ: BGH VIII ZR 213/12) entschied, Vermieter müssten ohne eine ausdrückliche Vereinbarung nicht dulden, dass in einer Mietwohnung beruflichen oder gewerblichen Aktivitäten nachgegangen werde. Im Einzelfall könnte der Vermieter zwar nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zur beruflichen Nutzung der Wohnung zu erteilen, wenn im Vergleich zur üblichen Wohnungsnutzung keine negativen Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter zu befürchten seien. Das sei bei einem regelmäßigen Gitarrenunterricht an mehreren Werktagen offensichtlich nicht der Fall.

Gemäß der der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 165/08), können Berufseinsteiger oder Heimarbeiter auch in den eigenen vier Wänden tätig werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass keine unzumutbaren Belästigungen für die Mitmieter eintreten und sich der Wohnungscharakter nicht ändert und der Mieter keine baulichen Veränderungen oder gar Beschädigungen der Wohnräume vornehmen.

Foto: Fotolia Dortmund Skyline
Weitere Infos in unserer Info Box unter: https://www.autering-immobilien.de

Autor:

Thomas Autering aus Dortmund-Süd

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