Ist der Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus der oberste Wächterrat des Rechtsstaates?

Ist der Rechtsstaat für den Personenkreis der gegen Rechts kämpft ein Papiertiger?
Wer behauptet: " Die begrenzten juristischen Möglichkeiten verschärfen die Lage. Vieles ist strafrechtlich nicht beklagbar!", wer solche Aussagen trifft, sollte doch wissen, dass das Schreckensgespenst von Weimar, einer schwachen Republik, an die Wand gemalt wird!
Den Rechtsstaat als Steigbügelhalter für die politische Rechte in Stellung zu bringen, ist bemerkenswert!
Es wäre schon interessant zu wissen wie die Personengruppe, die den Kampf gegen die politische Rechte als Lebensaufgabe sieht, den demokratischen Rechtsstaat definieren.
Bitte stellen wir doch die Fragen:
Was ist ein demokratischer Rechtsstaat?
Was zeichnet den demokratischen Rechtsstaat aus?
Was ist mit Rechtsextremismus zusammenhängend - nicht strafbar?
Was zeichnet eine wehrhafte Demokratie aus?
Wie wird eine wehrhafte Demokratie, die den Rechtsstaat als Fundament hat, definiert, wie muss - sie - definiert werden?
Gesetze, Strafgesetze beschließt der Bundestag in Berlin.
Welche Gesetze sollen in das Strafgesetzbuch eingefügt werden, damit der Kampf gegen Rechts wirkungsvoller gestaltet werden kann?
Ein Frage sollte die Gruppe gegen rechts, öffentlich klar und deutlich, beantworten:
Ist das Bundesverfassungsgericht ein Teil des demokratischen Rechtsstaats?
Was der Arbeitskreis bisher nicht geleistet hat, oder auch nicht kann, zu erklären warum das Gedankengut, ein Gedankengut, das einen weltweiten Flächenbrand ausgelöst hat, ein gesellschaftliches Come Back erlebt, erreicht hat.
Der Rechtsstaat ist keine Einbahnstraße für politische Wertvorstellungen. Die vor kurzen zurückgetretenen französischen Justizministerin, eine Sozialistin, begründete ihren Rücktritt mit den Worten:
" Der Rechtsstaat darf nicht zum Spielball derer werden, die glauben die obersten Beschützer des Rechtsstaats zu sein!"
Das Fundament gegen Rechts ist der Rechtsstaat!
Jutta Limbach, Sozialdemokratin, ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes fasste es wie folgt zusammen:
"Rechtsstaat-Wirklichkeit ist immer ein Speiegelbild der gesellschaftlichen Realität?"
Ich empfehle den Personen, der Personengruppe einmal nachzulesen was ehemalige Bundesverfassungsrichter, mit SPD-Parteibuch, über das verbot, über Verbotsmöglichkeiten von rechten Gruppierungen geschrieben haben.
LESEN BILDET!

Autor:

Reinhard Wawziniak aus Dortmund-West

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