Vorkaufsrecht - Gemeinnützigkeit
Quartiersicherung durch bezahlbare Mieten

Was nutzen jährlich 100.000 sozialgeförderte Wohnungen, die auf Dauer keine bezahlbare Miete garantieren.


Sozialwohnungen für wen?

Die Verdrängung durch Luxussanierung muss gestoppt werden. Die Blockade der Novellierung des Bundesbaugesetzes (BbauG) kann mit der neuen Koalition ein Ende haben.

Der Bedarf zur sofortigen Novellierung des kommunalen Vorkaufsrechts ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.November 2021. Das kommunale Vorkaufsrecht ist für viele Kommunen ein wichtiges Mittel, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, den Mietenanstieg zu stoppen und den sozialen Zusammenhalt in den Städten zu erhalten.

Die Mietpreisbremse in Berlin scheiterte formal an der fehlenden Bundesgesetzgebung (https://www.bverwg.de/de/091121U4C1.20.0). Das hat zur Folge, dass das Vorkaufsrecht derzeit ohne Bundesgesetz nur noch bei vorliegenden baulichen Mängeln oder Missständen angewendet werden kann. Eine Kommunale Zukunfts-Planung ist nicht möglich. Ein weiteres Zuwarten und der beginnende Ausverkauf im Ruhrgebiet durch Großinvestoren muss gestoppt werden.

Die neue Bundesregierung sollte die Anträge „Bauland in Gemeinschaftshand-Bodenpreissteigerungen bekämpfen“ (BT-Drs. 19/16043) und „Ausverkauf der Städte stoppen – Vorkaufsrecht stärken, Umwandlungen verbieten“ (BT-Drs. 19/22594) „Kommunales Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sofort wiederherstellen“ BT-Drs. 20/236) schnellstens aufgreifen. Aber auch die Landesregierung ist in der Pflicht.

Wollen wir als Bürger in einer lebenswerten Kommune leben, müssen wir jetzt die Weichen stellen. Wird der FDP Bundesjustizminister die Novellierung angehen? Dazu gehört auch das Gemeinnützigkeitsrecht.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

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