Anfragen zum Lehrer-Mobbing, zum Rheinbahn-Arbeitsgerichtsprozeß und zum Lärmaktionsplan

Düsseldorf, 7. April 2020

Zur Ratsversammlung am 26. März 2020 hat die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER unterschiedlichste Anfragen an die Verwaltung gestellt. Da wegen COVID-19 derzeit keinerlei politischen Sitzungen stattfinden, hat der Oberbürgermeister mitgeteilt, dass die Anfragen seitens der Verwaltung schriftlich beantwortet werden.

Der WDR berichtet am 4. Februar 2020, dass „das Max-Planck-Gymnasium in Stockum zwei Klassenfahrten abgesagt hat, weil sich Lehrer von Schülern in sozialen Netzwerken gemobbt fühlen. Die Vorfälle hätten seit Ende des vergangenen Jahres deutlich zugenommen. Mehrere Lehrer seien unter anderem heimlich im Unterricht fotografiert und dann in Fotomontagen verunglimpft worden. Die Beiträge würden dann von vielen Schülern geliked. Ein Lehrer hat Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet.“

Auch viele andere, weitere Presseveröffentlichungen beschäftigen sich mit diesem Thema, weshalb wir fragen, was konkret die Stadtverwaltung Düsseldorf seit Ende 2019 unternommen hat (vielleicht auch mit Hilfen und Unterstützungen Dritter, z.B. Mediatoren, dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, weiteren), um dem „Lehrer-Mobbing“ am Max-Planck-Gymnasium wirksam und nachhaltig zu begegnen, welche konkreten Konsequenzen die Stadtverwaltung sowohl für diese Schule, als auch für alle anderen Schulen in Düsseldorf gezogen, ggf. auch gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat und, wenn aus Sicht der Stadtverwaltung zur wirksamen Durchsetzung der Konsequenzen Bedingungen verändert, angepasst, verbessert oder politische Beschlüsse gefasst werden müssten, welche dies sind und von welcher Behörde, Dienststelle, politischen Ebene (Stadtrat, Landtag, Bundestag) sie angeordnet bzw. beschlossen werden müssen.

In einem Radiobeitrag am 5. Februar 2020 berichtete der WDR darüber, dass einem Bediensteten der Rheinbahn sein Antrag auf Auszahlung geleisteter Überstunden nicht entsprochen wurde. Als der Beschäftigte eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte, wurden die Überstunden doch ausgezahlt. Allerdings erheilt er zeitgleich auch die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Über diese Kündigung wurde nun vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt; es kam zu einem Vergleich.

Wir fragen die Verwaltung, warum hat die Arbeitgeberin, die Rheinbahn, dem Bediensteten bei der Erreichung seines Zieles, Auszahlung geleisteter Überstunden nicht geholfen und kam dann, nach Einreichung der Dienstaufsichtsbeschwerde zu dem Ergebnis, das Beschäftigungsverhältnis kündigen zu müssen, warum wurde wohl zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit genutzt, ggf. auch durch Hinzunahme Dritter (z.B. Personalrat oder Mediatoren), im gemeinsamen Gespräch eine Lösung zu finden und welche konkreten Schlußfolgerungen hat die Arbeitgeberin, die Rheinbahn und auch die Stadtverwaltung Düsseldorf als Ganzes daraus gezogen, um in Zukunft möglichen Eskalierungen ähnlicher Art sehr frühzeitig und nachhaltig, im Sinne aller Beteiligten entgegen zu wirken.

Die Europäische Umweltagentur hat veröffentlicht, dass Düsseldorf die zweitlauteste Stadt in Deutschland ist. Über 45 Prozent der Düsseldorfer sind tagsüber Lärmwerten ausgesetzt, die die europäischen Grenzwerte übersteigen. In der Nacht sind rund 25 Prozent der Düsseldorfer von zu starkem Lärm betroffen.

Vom 2. bis 29. März 2020 besteht die Möglichkeit, sich online am Lärmaktionsplan III der Landeshauptstadt Düsseldorf zu beteiligen.

Wir fragen, auf welche Arten und Weisen hat die Landeshauptstadt Düsseldorf und die Stabsstelle Lärmschutzkoordination im Umweltamt die Düsseldorfer Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, dass diese sich am Lärmaktionsplan III beteiligen kann (und soll), wieviele Bürger haben im Zeitraum 2. bis 15. März 2020, also zur Halbzeit, an der Online-Umfrage zum Lärmaktionsplan III der Landeshauptstadt Düsseldorf teilgenommen und wie wurden die der Stadtverwaltung bekannten Düsseldorfer Bürgerinitiativen zum Thema Lärm und Lärmschutz in die Lärmaktionsplanung III eingebunden bzw. welche Ergebnisse liegen vor.

Chomicha Mohaya, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER und Betriebsratsvorsitzende: „Die Vorkommnisse am Max-Planck-Gymnasium und im Fall der Rheinbahn lassen mich nicht kalt. Wie können Lehrer über Monate gemobbt werden? Wieso muss in dem Fall Rheinbahn einen Arbeitsgerichtsprozeß bis zum Landesarbeitsgericht geben? Oder zum Lärmaktionsplan: Wenn Düsseldorf die zweitlauteste Stadt in Deutschland ist, betrifft dies auch viel zu viele Arbeitnehmer jeden Tag und jede Nacht.

Düsseldorf – Nähe trifft Freiheit. Freiheit zu was? Zum Krankwerden? Oder zur Verantwortung? Hier muss Düsseldorf seinem eigenen Anspruch gerechter werden. Hier muss Düsseldorf ein Leuchtturm sein, für Nähe, für Freiheit, für Verantwortung, für Solidarität, für Gerechtigkeit.“

Fotos: 2x pixabay, 1x duesseldorf.de

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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