Konversation von OB und Dezernenten mit unserer Fraktion:
Echter Schutz der Ringeltauben wird in Düsseldorf missachtet

Düsseldorf,  25. Februar 2019

Aufgrund der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 26. Januar 2019, dass die Schonzeit für Ringeltauben in der Zeit vom 21.02.2019 bis zum 31.10.2019 aufgehoben wird und die Tiere auch in diesem Zeitraum gejagt und getötet werden dürfen, fragte die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER beim Oberbürgermeister nach.

Folgende Fragen stellten wir:
1.) Wie viele „Angriffe“ von Ringeltauben gab es in den letzten Jahren auf landwirtschaftlich genutzte Flächen die Obst- und Gemüsesorten?
2.) Wie viel Obst- und Gemüse wurde dabei „vernichtet“?
3.) Gehört es nicht zur Natur, leben und leben lassen, dass Ringeltauben in der Schonzeit nicht vom Menschen bejagt werden?
4.) Reichen die natürlichen Jäger in der Natur, wie z.B. Habicht, Wanderfalke, Sperber oder der Mäusebussard nicht aus?
Und wenn Nein, warum nicht?
5.) Wäre es im Sinne von Natur und natürlichen Lebensräumen nicht zielführender, darüber nachzudenken?

Der Beigeordnete für Recht und Ordnung, Christian Zaum, antwortete im Auftrag des Oberbürgermeisters, dass Ringeltauben nach den entsprechenden Entscheidungen des Landesgesetzgebers grundsätzlich jagdbares Wild sind, dass man der seit Jahren wiederkehrend ergehenden Verfügung entnehmen kann, dass die Schonzeitaufhebung dem Schutz gefährdeter Obst-, Gemüse- und Getreidekulturen durch Schwärme von Ringeltauben dient und dementsprechend gelte die Schonzeitaufhebung auch nur in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit jenen Flächen, auf denen solche Kulturen auch tatsächlich angebaut werden.
In Düsseldorf sind das vor allem landwirtschaftliche Flächen in Flehe, Volmerswerth und Hubbelrath. Die Ringeltauben fressen die jungen Triebe und Knospen der Pflanzen ab und schädigen die Pflanzen auf diese Weise irreparabel. Der Wert der gefährdeten Kulturen liegt in Düsseldorf bei rund 1,9 Mio. Euro.

Ringeltauben in Schwärmen nehmen nicht am Brutgeschäft teil, so dass die Ziele der jagdrechtlichen Schonzeit - Tierschutz zugunsten der jeweiligen Jungtiere - bei diesen Tieren nicht gefährdet sind. Überdies sind sie Hauptverursacher der befürchteten Schäden.
Jagdrechtlich und aus Sicht der betroffenen Landwirte ist es keine Option, auf ein rechtzeitiges Eintreffen natürlicher Feinde der Ringeltauben zu hoffen, weil dadurch die vorhersehbaren Schäden an den Kulturen nicht mit der nötigen Sicherheit ausgeschlossen werden.

Da uns diese Antworten in Bezug auf die Fragen zu unspezifisch waren, fragten wir nochmals nach, ob es denn nun konkret belegbaren Angriffe von Ringeltauben in Schwärmen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen für Obst- und Gemüsesorten gab, ob die betroffenen Landwirte „nur“ aus Angst um möglicherweise eintretenden Schäden um die Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben gebeten haben und dass über Alternativen nicht nachgedacht wurde.

Der Beigeordnete nahm sich nochmals Zeit zum Antworten. Er teilte mit, dass die Einfälle von Ringeltauben-Schwärmen sich während der Vegetationsperiode täglich in den frühen Morgenstunden auf den Feldern in Volmerswerth und Flehe beobachten lassen und dasselbe gelte auch für die dadurch verursachten Schäden an den Kulturen. Angesichts der Offenkundigkeit dieser Tatsachen bedarf es keiner weiteren Dokumentation.
Neben der Bejagung nutzen die Landwirte auch noch Mittel zur Vergrämung der Tiere. Dennoch konnten Schäden an den Kulturen auch in den vergangenen Jahren immer nur begrenzt, nicht aber verhindert werden.

Torsten Lemmer, Ratsherr a.D. und Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Ich fasse zusammen: Es wird gesagt, dass Ringeltauben in Schwärmen landwirtschaftlich genutzte Flächen „angreifen“, Obst- und Gemüse in nicht näher spezifizierten Umfang „vernichten“, die natürlichen Feinde der Ringeltauben und sonstige Mittel der Vergrämung durch die Landwirte nicht ausreichen und deshalb die Schonzeit für Ringeltauben aufgehoben werden muss.

Für unsere Fraktion erkläre ich, dass uns diese Antworten nicht befriedigen. Selbst wenn Ringeltauben in Schwärmen in Flehe, Volmerswerth und Hubbelrath jedes Jahr Schäden in Höhe von 1,9 Mio. Euro anrichten würden – was wir bezweifeln –, plädieren wir dafür, der Natur seinen Lauf zu geben. Wenn die natürlichen Jäger in der Natur nicht genügen bzw. nicht genügend vorhanden sind, dann sollte die Verwaltung die dafür notwenigen optimalen Rahmenbedingungen schaffen.

Ringeltauben in Schwärmen zu bejagen, also in den frühen Morgenstunden zu erschießen, um möglicherweise Schäden an Obst- und Gemüse einzuschränken oder zu verhindern, empfinden wir als unverhältnismäßig, nicht angebracht und im Widerspruch zum Tierschutzgedanken. Deshalb werden wir einen entsprechenden Antrag im Stadtrat stellen.“

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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