Kentzler drängt auf Entscheidung für Gebäudesanierung

Otto Kentzler, Präsident des ZDH | Foto: ZDH
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Eine positive Entscheidung der Bundesländer im Vermittlungsausschuss für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung mahnt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, in einem Beitrag für die Rheinische Post (30. Juli 2012) an. "Die Bundesländer gehören zu den Nettogewinnern einer Förderung", stellt Kentzler fest, das Argument fehlender Mittel zieht daher aus seiner Sicht nicht.

"Der Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung hat das Zeug zum Sanierungsbeschleuniger. Der ZDH ist daher mit den Bundesländern im engen Dialog, um die seit Monaten andauernde Blockade im Vermittlungsausschuss zu lösen. Kurz vor der Sommerpause habe ich persönlich noch mit NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Staatskanzlei-Chef Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense ausführlich gesprochen. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Dr. Carsten Kühl hat zugesagt, im Herbst persönlich in der Sitzung des zuständigen ZDH-Ausschusses mit den Vertretern des Handwerks zu diskutieren. Weitere Gespräche werden folgen.

Aus unserer Sicht zieht das Argument fehlender Mittel nicht – die Bundesländer gehören über höhere Steuer- und Beitragseinnahmen schon im ersten Jahr zu den Nettogewinnern einer steuerlichen Förderung, haben Experten errechnet. Durch die Blockade hängen jedoch Milliardeninvestitionen fest. Es entsteht der Eindruck eines unwürdigen politischen Geschachers um die Energiewende. Das ist alles andere als sachdienlich. Wenn die Energiewende nicht gelingt, die schließlich über Partei- und Ländergrenzen hinweg beschlossen wurde, wäre das ein Armutszeugnis für die Politik."

Zahlen und Fakten:

Laut Finanztableau des Bundesfinanzministeriums belaufen sich die Steuermindereinnahmen des Gesetzes – ohne Berücksichtigung des Selbstfinanzierungseffektes – auf 1,5 Milliarden Euro (bei voller Jahreswirkung). Diese volle Jahreswirkung wird bei einer jährlichen AfA von 10% erst nach zehn Jahren, das heißt im Jahr 2022, erreicht.

Die Steuermindereinahmen wachsen im Jahr 2013 - beginnend mit 150 Millionen Euro - in den Folgejahren weiter auf. Auf den Bund entfallen 2013 dann 42% = 63 Millionen Euro (2022: 638 Millionen), auf die Länder entfallen 2013 38% gleich 57 Millionen Euro Mindereinnahmen (574 Millionen Euro 2022). Auf die Gemeinden entfallen 20% der Steuermindereinahmen, das heißt 30 Millionen Euro in 2013 (288 Millionen Euro 2022).

Selbstfinanzierungseffekt: Laut KfW sind für das Jahr 2009 von insgesamt verausgabten KfW-Fördermitteln für die energetische Sanierung i. H. v. 2,0 Milliarden Euro 18,0 Milliarden Euro an Investitionen (d.h. das 9-fache!) ausgelöst worden.

Der Fiskus hat nicht nur die entsprechende Mehrwertsteuer i. H. v. 19 % von 18 Mrd. Euro (= 4,42 Milliarden Euro) vereinnahmt, denn die Grundlage für die Kfw-Förderung sind Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, sondern muss auch Einnahmen aus Unternehmenssteuern (bei einem Durchschnittsteuersatz von 35 %) von rd. 6,3 Mrd. Euro gegenrechnen. Die Wirtschaftminister der Bundesländer haben daher in den Empfehlungen des Bundesrats auf die Angaben der KfW verwiesen. Den Steuermindereinnahmen laut Finanztableau des BMF stehen also effektive Steuermehreinnahmen in Milliardenhöhe gegenüber.

Quelle: ZDH

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://maler-düsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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