Zu Hundeauslauf- und -freilaufflächen
Nur eine freiwillige Leistung der Stadt – Hundebesitzer müssen sich kümmern

Der Zustand der Hundeauslauf- und -freilaufflächen in Düsseldorf wird von Hundeliebhaber immer wieder kritisch kommentiert. Auf die diesbezügliche Anfrage in der letzten Stadtratssitzung antwortete die zuständige Beigeordente, Helga Stulgies, dass das Garten-, Friedhofs- und Forstamt für den Erhalt eines funktionalen Zustands zuständig ist und mit Beginn der Vegetationszeit diese auch gärtnerisch bearbeitet und kleinere Reparaturen durchführt.

Da Hundeauslaufflächen ein freiwilliges Angebot der Stadt sind, verfügen sie über eine standadisierte Infrastruktur. Interessierten Hundebesitzern werden Boden und Sand zur Verfüllung von Bodenlöchern zur Verfügung gestellt. Die Stadt erwartet, dass sich die Hunde auch in diesen Bereichen immer im Einfluss der Hundehalter befinden und, wenn nötig, auch dort angeleint werden. „Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden. Die Erholung anderer hat auch im Einzugsbereich der Hundeauslaufflächen Vorrang. Besondere Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden werden.“

2022 werden in Urdenbach, innerhalb der Grünanlage „An der Ziegelei“ und in Hellerhof, in der Grünanlage „Wolfgang-Borchert-Weg“ zwei neue Hundeauslaufflächen eingerichtet. Im Rahmen der Grünordnungsplanungen in den Stadtbezirken werden bis 2026 weitere Flächen für die Nutzung von Hundeauslaufflächen geprüft.

Zu diesen Antworten äußert sich Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Erstens: Wir sind im Namen der über 20.000 Hunde in Düsseldorf und ihren menschlichen Mitbewohnern dankbar, dass es Hundeauslauf- und -freilaufflächen in Düsseldorf gibt. Trotzdem ist hier noch viel zu tun.

Deshalb haben wir zweitens zu den Antworten der Verwaltung Nachfragen gestellt:

Wenn es sich bei Hundeauslaufflächen um eine freiwillige Leistung der Stadt handelt, sollte dann nicht klarer und deutlicher kommuniziert werden, dass das Garten-, Friedhofs- und Forstamt nur „freiwillig“ für die Instandhaltung zuständig ist und das interessierten bzw. engagierten Hundebesitzern Boden und Sand nur „freiwillig“ zur Verfüllung von Bodenlöchern zur Verfügung gestellt wird, im Übrigen die Nutzer der freiwillig zur Verfügung gestellten Hundeauslaufflächen eigenverantwortlich für Erhalt, Pflege und Wartung zuständig sind?

Wie konkret wird die Stadtverwaltung den Düsseldorfer Hundeliebhabern und Tierhaltern verdeutlichen, dass ihr zwar der Bedarf für Hundeauslaufflächen, insbesondere in dichter besiedelten Stadtquartieren bekannt ist, in 2022 und den Folgejahren auch weitere Flächen geschaffen werden, dies jedoch alles freiwillig geschieht und die Hundebesitzer für Erhalt, Pflege und Wartung zuständig sind?

Diese Nachfragen und ihre Beantwortung sind insbesondere deshalb wichtig, weil Hundeliebhaber denken, dass dann, wenn sie soviele Steuern und zusätzlich die Hundesteuer zahlen, die Stadt für den guten Zustand von Hundeauslauf- und -freilaufflächen zuständig ist. Das dieses Denken und diese Erwartungshaltung offenkundig wohl falsch ist, muss deutlicher bekannt gemacht werden.

Und, um Mißverständnisse zu vermeiden: Die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER teilt die Auffassung der Hunde und ihrer menschlichen Mitbewohner. Es muss Düsseldorf möglich sein, Hundeauslauf- und -freilaufflächen in einem 1A-Zustand zu halten. Das ist gut für Mensch, Tier, Umwelt, Klima, das Miteinander aller hier Lebenden. Das muss doch eine Selbstverständlichkeit sein.“

Fotos: pixabay

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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