Parkausweise für Handwerker werden verlängert

Handwerker mit Parkausweis dürfen noch bis Ende Juni 2011 in Umweltzonen, wenn sie keine grüne Umweltplakette haben. Danach werden neue Ausnahmeregelungen gelten. Darauf haben sich das NRW-Umweltministerium und der Westdeutsche Handwerkskammertag geeinigt. Die Landesregierung reagierte damit auf die massiven Proteste betroffener Handwerker, die vor dem finanziellen Aus gestanden hätten.

"Wir haben einen Dialogprozess in Gang gesetzt, an dessen Ende die Verbesserung der Luftqualität in Nordrhein-Westfalen stehen soll. Daran ist auch die Wirtschaft beteiligt. Ich freue mich, dass die Handwerksorganisationen in Nordrhein-Westfalen unsere Strategie zur Luftreinhaltung unterstützen", sagte Umweltminister Johannes Remmel.

Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags: "Wir begrüßen die geplanten Ausnahmeregelungen und die damit verbundene Verlängerung der Handwerkerparkausweise. Die Luftreinhalteplanung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Umweltqualität und des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Die nordrhein-westfälischen Handwerksorganisationen unterstützen daher die Entwicklung umfassender Strategien zur Luftreinhaltung durch das Umweltministerium."

Zudem sollen mit einer speziellen Fuhrparkregelung die Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte erhöht werden. "Mit dieser Anschlussregelung schaffen wir Rechts- und Planungssicherheit für den Mittelstand in NRW", sagt Remmel.

Vereinbart wurde eine Ausnahmeregelung für Fuhrparks ab 1. Juli 2011: Unternehmen mit zwei oder mehr Nutzfahrzeugen oder Reisebussen können für einen Teil ihrer Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen bekommen, wenn sie ihren Fuhrpark schrittweise an die Kriterien der Umweltzonen anpassen. Danach werden auf Antrag auf ein Jahr befristete Genehmigungen für einzelne Nutzfahrzeuge und Reisebusse erteilt, wenn eine bestimmte Anzahl der anderen Fahrzeuge die Kriterien zur Einfahrt in eine Umweltzone erfüllen. Zudem müssen die Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2008 auf das Unternehmen zugelassen worden sein. Im ersten Jahr muss mindestens ein weiteres Fahrzeug die Kriterien der Umweltzone erfüllen, im zweiten Jahr müssen es zwei Fahrzeuge sein, im dritten Jahr drei. Die gesamte Regelung ist bis Mitte 2014 befristet.

Zum Hintergrund siehe auch: http://www.lokalkompass.de/duesseldorf/politik/neue-luftreinhalteplaene-koennten-jedes-vierte-handwerkerfahrzeug-lahmlegen-d22417.html

Der volle Wortlaut der Vereinbarung unter http://www.hwk-duesseldorf.de/umweltzonen/eckpunktepapier-zur-luftreinhaltung.pdf

Autor:

Norbert Opfermann aus Düsseldorf

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