Renten-Niveaus bei 48 Prozent, wie lange?

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Arbeitnehmer und Betroffene müssen sich von Anfang an einbringen, können nicht abwarten.

Arbeitsminister Hubertus Heil berief im Mai die Kommission, sie hat die Arbeit aufgenommen. Am 6. Juni 2018 hat unter den Vorsitzenden Gabriele Lösekrug-Möller SPD und Karl Schiewerling CDU die Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ der Bundesregierung ihre Arbeit aufgenommen.

Ziel der Kommission

ist es, Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden und damit das Fundament zu schaffen für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag.

Vor Fertigstellung des Kommissionsberichts sind Fachtagungen geplant. Im März 2020 wird der Bundesregierung der Abschlussbericht vorgelegt.

Anfang Juli 2018: Erste Fachgespräche mit Betroffenenverbänden sowie Anbietern und Einrichtungen zur Altersvorsorge.

Zu den Generationendialogen werden die Senioren- und Jugendorganisationen erst 2019 eingeladen, sie müssen vorbereitet werden.

Bringen wiruns als Senioren und zukünftig Betroffene rechtzeitig ein, nicht erst wenn der "Drops" gelutscht ist. Nutzen wir die Zeit; jeder zweite Arbeitsplatz wird durch die Technik wegfallen. Wer wird in das Solidarsystem einzahlen.  Eine Umsteuerung bedarf die Zeit von mindestens einer Generation. 


Können wir uns

eine Beitragsbemessung weiter leisten. Bedarf es der Pflicht-Einzahlung aller Erwerbstätigen in das Basissystem. Brauchen wir das Schweizer, Österreichische oder Niederländische Modell oder gar ein auskömmliches Grundeinkommen über heutigem Sozialhilfeniveau?

Geschäftsstelle der Kommission
Verlässlicher Generationenvertrag
beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin   oder per Mail

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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