Stärkungspaktgesetz bleibt für Betroffene weiterhin inakzeptabel

Um den Stärkungspakt zu finanzieren, hat die Landesregierung beschlossen, steuerstarke Kommunen wie die Stadt Düsseldorf zur Kasse zu bitten. Düsseldorf und 48 weitere Städte und Gemeinden wollen dagegen klagen.
  • Um den Stärkungspakt zu finanzieren, hat die Landesregierung beschlossen, steuerstarke Kommunen wie die Stadt Düsseldorf zur Kasse zu bitten. Düsseldorf und 48 weitere Städte und Gemeinden wollen dagegen klagen.
  • hochgeladen von Kirstin von Schlabrendorf-Engelbracht

Entschlossen zeigten sich die Vertreter der 59 klagebereiten NRW-Kommunen beim dritten „Kommunalgipfel Stärkungspakt“ im Düsseldorfer Rathaus. Und sie bekräftigten weiterhin das gemeinsame Ziel einer verfassungsgerichtlichen Prüfung des Stärkungspakt-Gesetzes. Unter der Federführung der Stadt Düsseldorf soll die Klage bis zum Herbst vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Münster eingereicht werden.

Die Anwesenden zeigten sich zuversichtlich, dass das im Januar 2014 in Kraft getretene, umstrittene Stärkungspakt-Gesetz gekippt werden könnte. Hierbei verpflichtet die Landesregierung steuerstarke („abundante“) Städte zur Zahlung einer Umlage für finanzschwache Kommunen. Dies bedeutet für die betroffenen Städte und Gemeinden eine Belastung von rund 91 Millionen Euro jährlich.

Mit dem Verfassungs- und Steuerrechtler Prof. Dr. Paul Kirchhof und der Finanzwissenschaftlerin Prof. Dr. Gisela Färber von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer konnten zwei prominente Gutachter für das Verfahren gewonnen werden. Die rechtliche Begleitung erfolgt durch die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner.

Oberbürgermeister Dirk Elbers erklärte: „Allein die Landeshauptstadt wird mit rund 13,3 Millionen Euro jährlich zur Kasse gebeten. Über 2.100 Kita-Plätze hätten mit dieser Summe finanziert werden können.“ Für die Stadt Monheim liegt die Summe sogar bei 23,5 Millionen Euro. Ratingen soll 4,3 Millionen Euro zahlen. Bis zum Jahr 2022 müssten insgesamt rund 775 Millionen Euro aufgebracht werden.

„Es ist das Recht der Gemeinden, sich selbst zu verwalten und eigenverantwortlich zu handeln“, so Prof. Kirchhof. „Sonst ist bald die Autonomie bedroht.“ Jede Kommune müsse eine demokratische Einheit bleiben, und jeder Gemeinderat und jede Verwaltung entscheiden, was sie für richtig halten.

Laut OB Elbers sei es Aufgabe des Landes, für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Es könne nicht sein, dass man den Städten, die sparen und selbst kämpfen, durch Umverteilung Geld entziehe oder dass sich diese sogar selbst verschulden. „Wir wehren uns gegen den Vorwurf, unsolidarisch zu sein. Und wir richten uns nicht gegen die Kommunen“, so OB Elbers. Über eine höhere Landschafts- und Gewerbesteuerzulage etwa würden finanzstärkere Kommunen bereits ihren Beitrag leisten. Der Oberbürgermeister griff in diesem Zusammenhang auch die „Opernehe“ zwischen Düsseldorf und Duisburg auf. Man habe einen hohen Beitrag übernommen, um die finanziell angeschlagene Stadt im Ruhrgebiet zu unterstützen. „Auch weiterhin können in Duisburg nun Opern oder Ballettstücke aufgeführt werden – das ist gelebte Solidarität zwischen den Kommunen.“

Apropos Ruhrgebiet: Vielen Städten soll hier mit dem „Kommunal-Soli“ unter die Arme gegriffen werden, allen voran der Stadt Essen mit jährlich rund 90 Millionen Euro. Dieses Thema griff der Oberbürgermeister noch einmal gezielt auf: „In meinen Äußerungen zum Ruhrgebiet ging mir nicht um die Menschen, die dort leben. Im Gegenteil. Ich mag den Menschenschlag und habe viele Freunde dort.“ Es gehe ihm vielmehr um einige Städte, die hoch verschuldet sind. „Es ist wenig oder gar kein Wachstum zu verzeichnen, viele Familien ziehen weg.“

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zeigten sich optimistisch, eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster bestreiten zu können.

Autor:

Kirstin von Schlabrendorf-Engelbracht aus Düsseldorf

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