Weitere Branchenlösungen beim Mindestlohn

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Neuesten Nachrichten zufolge wurde nun auch nach den Verhandlungen der Tarifvertragsparteien im Gebäudereiniger- und Dachdeckerhandwerk von der Bundesregierung genehmigt.

Mindestlöhne: Die bis zum 29.02.2012 geltenden Mindest- bzw. Einstiegslöhne (11,75 € bzw. 9,75 €) gelten zunächst weiter bis zum 30. Juni 2012. Die Tarifvertragsparteien werden sich darüber hinaus um eine Anschlusslösung bemühen.

Zur aktuellen Debatte um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Das Handwerk ist für branchenspezifische Lösungen. Sie haben sich im Handwerk seit Jahren bewährt. Reglungen der Tarifpartner müssen auch weiterhin Vorrang gegenüber jeder rein staatlichen Lohnfestsetzung haben.

Die Tarifautonomie ist Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft, die sich gerade auch in der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise bewährt hat. Sie darf nicht gefährdet werden.

In Problembranchen gilt es, die Tarifbindung neu zu etablieren, auch zur Festsetzung von Lohnuntergrenzen. Hierzu sollte das bewährte Zusammenspiel zwischen Tarifvertragsgesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz weiterentwickelt werden.

Orientierungsmaßstab hierfür darf aber nicht die Zeitarbeitsbranche sein. Sie ist weder für die regionale noch für die branchenspezifische Vielfalt in Deutschland repräsentativ.“

Quelle: ZDH

Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.d

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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