Zu absichtlich gestörten Wahlkampfveranstaltungen
Wie werden sie besser geschützt?

Am 13. Mai haben Besucher mit Trillerpfeifen und sehr lautem Protest eine Wahlkampfveranstaltung von Bündnis 90 / Grüne und die Rede von Wirtschaftsminister Robert Habeck im Hofgarten gestört.

Am 14. Mai haben einige Dutzend Störer eine Wahlkampfveranstaltung der FDP und die Rede von Bundesfinanzminister Christian Lindner mit worten wie „Kriegstreiber“ und „Lügner“ gestört.

Die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragt diesbezüglich in der Ratsversammlung am Donnerstag,

1.) Wie konkret werden Wahlkampfveranstaltungen in Düsseldorf geschützt, auch durch die Polizei oder Dritte, insbesondere dann, wenn ein Bundesminister angekündigt und zu erwarten ist, dass Bürger gegen die von ihm geäußerten Standpunkte demonstrieren werden?

2.) Welche Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung Düsseldorf aus den Vorkommnissen bei den Wahlkampfveranstaltungen von Bündnis 90 / Grüne am 13. Mai 2022 und der FDP am 14. Mai 2022 für künftige Veranstaltungen von politischen Parteien?

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Um Mißverständissen vorzubeugen, erstens: Wir verteidigen das Demonstrationsrecht. Wir verteidigen das Recht, dass jede und jeder ihre und seine Meinung äußert, insbesondere dann, wenn sie kritisch ist.

Aber zweitens: Dies muss so zivilisert ablaufen, dass der, der zur Wahlkampfveranstaltung eingeladen hat, nicht beschimpft oder beleidigt wird. Das passt überhaupt nicht zu 'Düsseldorf – Nähe trifft Freiheit'.

Deshalb, weil es diese Vorfälle bei Bündnis 90 / Grüne und FDP gab, fragen wir nach. Es muss auch künftig möglich sein, in Düsseldorf Wahlkampfveranstaltungen durchführen zu können.“

Foto: pixabay

Autor:

Alexander Führer (Tierschutz / Freie Wähler) aus Düsseldorf

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