Kinderschutzbund Düsseldorf hält seine Angebote für Familien in Trennung und Scheidung aufrecht
Auch wenn die Eltern sich nicht einigen können, hat das Kind Sehnsucht

Auch während der Kontaktbeschränkungen der vergangenen Wochen mussten Trennungs- und Scheidungsfamilien in Düsseldorf nicht auf die Betreuung durch den Kinderschutzbund verzichten: Wo immer möglich hatte der Verein seine Angebote auf elektronische Kommunikation umgestellt – so auch die Maßnahmen des „Begleiteten Umgangs“ für Kinder und Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen.
Nun aber hat der Kinderschutzbund Düsseldorf seine Pforten für die Familien eingeschränkt wieder geöffnet und ermöglicht als erste Institution in Düsseldorf auch wieder Präsenztreffen zwischen getrenntlebenden Kindern und Eltern. Diese Woche finden die ersten „leibhaftigen“ Kontakte zwischen Kind und getrenntlebendem Elternteil im Rahmen des "Begleiteten Umgangs" statt.

Gleich zu Beginn des Shutdowns hatte der Kinderschutzbund Düsseldorf z.B. Eltern, die am Begleiteten Umgang teilnehmen, aktiv kontaktiert. Ziel war es, bestehende Kontakte zu den getrenntlebenden Kindern nicht einschlafen zu lassen und alternative Kontaktmöglichkeiten aufzuzeigen: etwa per Video-Telefonie, Chat oder E-Mail.
Dort, wo nötig (wenn also Eltern wenig oder noch gar keine Bereitschaft für einen direkten Kontakt zeigten), hat sich der Kinderschutzbund Düsseldorf als „Mittler“ angeboten, um Nachrichten von einem Elternteil zu empfangen und dann an das Kind weiterzuleiten.
Grundsätzlich hatten alle Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen die Möglichkeit, mit den Fachkräften des Kinderschutzbundes Düsseldorf intensive Beratungsgespräche sowohl telefonisch als auch online zu führen.

Selbstverständlich wurden – und werden auch weiterhin – alle elektronischen Angebote unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt.

Was genau ist „Begleiteter Umgang“?
Ein Begleiteter Umgang wird i.d.R. vom Familiengericht angeordnet – z.B. in besonderen Konfliktsituationen oder wenn der eine Elternteil dem anderen den Kontakt zum Kind verweigert.
Eine solche Maßnahme besteht aus zehn Besuchsterminen à 60 Minuten in Anwesenheit von professionellen und besonders geschulten Begleitpersonen und wird flankiert durch intensive Gespräche mit den Kindseltern.
Die Ziele des Begleiteten Umgangs: Kontakt zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil aufbauen und die Beziehung stabilisieren, gerade wenn Eltern dies aus den unterschiedlichsten Gründen nicht eigenständig regeln können. Beide Elternteile sollen für die Bedürfnisse ihres Kindes sensibilisiert und dabei unterstützt werden, gemeinsam elterliche Verantwortung für das Wohl ihres Kindes zu übernehmen.
Angebote des Kinderschutzbundes Düsseldorf
für Trennungs- und Scheidungsfamilien Inwiefern werden die folgenden Angebote aktuell tatsächlich aufrecht erhalten?
• Begleiteter Umgang für Kinder und ihre getrenntlebenden Elternteile (ab sofort auch wieder im persönlichen Kontakt)
• TuSch! – Trennungs- und Scheidungsgruppe für Kinder von 7 bis 10 (wird nach den Sommerferien fortgeführt, Kontakt wurde in der Zwischenzeit gehalten)
• Väter Solo – eine Gruppe nur für Väter (als Beratungsangebot per Telefon)
• Kinder im Blick® – Training für getrenntlebende Eltern (aktueller Kurs läuft als Videochat, ab September wieder vor Ort)

Kontakt und weitere Informationen:
Deutscher Kinderschutzbund OV Düsseldorf e.V.
Bettina Erlbruch
Posener Str. 60, 40231 Düsseldorf
Telefon: 0211 6170570
E-Mail: erlbruch@kinderschutzbund-düsseldorf.de
www.kinderschutzbund-duesseldorf.de

Autor:

Bettina Erlbruch aus Düsseldorf

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