Düssseldorf: Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte werden erstattet
Die Erstattung erfolgt nach Beendigung der Betreuungssperre

Düsseldorf: Wer seine Kinder wegen der Corona-Sperre nicht in eine Kita, Kindertagespflege oder die OGS schicken kann, erhält eine Erstattung der an das Jugendamt gezahlten Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte. | Foto: Pixabay
  • Düsseldorf: Wer seine Kinder wegen der Corona-Sperre nicht in eine Kita, Kindertagespflege oder die OGS schicken kann, erhält eine Erstattung der an das Jugendamt gezahlten Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte.
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Über Wochen müssen viele Eltern die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen oder neu organisieren, weil Schulen, Kitas und Tagespflegen geschlossen sind. Dies stellt viele Familien vor enorme Herausforderungen.

Wer seine Kinder wegen der Corona-Sperre nicht in eine Kita, Kindertagespflege oder die OGS schicken kann, erhält eine Erstattung der an das Jugendamt gezahlten Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte.

Die Erstattung erfolgt nach Beendigung der Betreuungssperre automatisch. Die Eltern werden gebeten, die Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte auch während der Schließungszeit normal weiterzuzahlen. Das erleichtert später die prompte Erstattung an alle betroffenen Eltern.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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