CORONA - Es wird auch in Düsseldorf kritisch!!! - AKTUELL!
Inzidenz über 50: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Düsseldorf

Foto: PIXABAY
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12.10.2020
18:15Uhr

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Die Corona-Infektionszahlen steigen in Düsseldorf weiter an.
Aktuell ist am Montag, 12. Oktober (Stand: 15 Uhr), die 7-Tages-Inzidenz
– also die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen bezogen auf
100.000 Einwohner*innen – in Düsseldorf auf einen Wert von 54,8 gestiegen.


Mit Überschreiten des 50er-Wertes

werden in der Landeshauptstadt Düsseldorf zusätzliche
Schutzmaßnahmen zur Reduktion von Neuinfektionen umgesetzt.

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Die Maßnahmen werden vor allem deshalb ergriffen,
damit die Kontaktpersonennachverfolgung durch das Gesundheitsamt weiter
möglich bleibt. Nur so kann die Quarantänisierung und damit die Unterbrechung
von Infektionsketten erfolgreich gewährleistet werden.
Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung zeitnah Personal aus anderen Bereichen
der Verwaltung in das Gesundheitsamt umschichten, um die Arbeit des Gesund-
heitsamtes schnell und zielgerichtet zu unterstützen. Dadurch kann es allerdings
zu Einschränkungen der Serviceleistungen von Ämtern und Institutionen, wie zum
Beispiel bei den Stadtbüchereien, kommen.

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Zusätzlich zur Stufe 1 ab der 35er-Inzidenz gilt mit Erreichen
der 50er-Inzidenz Folgendes:

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Wochenmärkten.
Statt bisher 10 dürfen sich nur noch 5 Personen unter den in der
Coronaschutzverordnung genannten Vorausssetzungen im öffentlichen
Raum
zusammen aufhalten.

Sofern Hygienekonzepte bei Veranstaltungen nicht bereits eine deutlich
kleinere Anzahl von Personen vorsehen oder andere Regelungen die Anzahl
der Personen nicht weiter reduzieren, dürfen Veranstaltungen mit maximal
500 Personen unter freiem Himmel oder 250 Personen in geschlossenen
Räumen stattfinden.

Bei allen Veranstaltungen muss die Rückverfolgbarkeit sichergestellt werden.
Es gilt stadtweit eine Sperrstunde für die Gastronomie von 1 Uhr nachts bis
zum nächsten Morgen um 6 Uhr.

Im Einzelhandel gibt es eine Reduktion der erlaubten Anzahl von gleichzeitig
anwesenden Personen von 1 Person/7  m² auf 1 Person/10 Quadratmetern.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf empfiehlt,

private Feiern in privaten Räumen mit maximal 25 Personen
durchzuführen und bei solchen privaten Partys in
privaten Räumen eine Kontaktliste zu erstellen.

Zudem gilt ab jetzt eine Beschränkung auf 25 Gäste bei Trauerfeiern und
bei Trauungen (hier muss in öffentlichen Gebäuden ein Mund-Nasen-Schutz
getragen werden).

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Weiterhin gelten folgende Maßnahmen, die seit der Überschreitung des
Schwellenwertes von 35 eingeführt worden sind:

Es gilt weiterhin eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) in
öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindertagesstätten. Dabei gelten die
Altersvorgaben aus der aktuellen Coronaschutzverordung.

In zwölf definierten Bereichen im Stadtgebiet wird das Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen. Diese Bereiche werden in den
kommenden Tagen zusätzlich ausgeschildert.

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Die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt
für folgende zwölf Bereiche:

1. Kaiserswerth:
Kaiserswerther Markt/Klemensplatz

2. Rath:
Westfalenstraße/Westfalencenter

3. Gerresheim:
Dreherstraße/Fußgängerzone

4. Düsseltal:
Rethelstraße

5. Pempelfort:
Nordstraße/Duisburger Straße

6. Stadtmitte:
Der gesamte Bereich zwischen Altstadt im Westen,
Graf-Adolf-Straße im Süden, Hauptbahnhof im Osten
und Schadowstraße/Am Wehrhahn im Norden

7. Friedrichstadt/Unterbilk:
Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof

8. Unterbilk:
Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße

9. Oberbilk:
Kölner Straße

10. Eller:
Gumbertstraße, Gertrudisplatz

11. Benrath:
Innenstadt, Fußgängerzone

12. Garath:
Stadtteilzentrum


Die Maßnahmen beider Stufen enden frühestens nach 14 Tagen,

was einer Inkubationszeit entspricht – und nur dann, wenn der Schwellenwert
wieder unterschritten wird. Wichtig zudem:
Alle beruflich bedingten Zusammenkünfte sind weiterhin zulässig unter Beachtung
der Arbeitssicherheit und Hygieneregeln.

Das Gesundheitsamt weist zudem nochmals auf die Beachtung
der Hygieneregeln nach der "A-H-A-Formel" (Abstand halten –
Hygiene beachten – Alltagsmaske MNB "Mund-Nasen-Bedeckung" tragen) hin.

So sollte jeder einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen halten, und
überall dort, wo der Abstand nicht einzuhalten ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung
tragen. Zudem sollte ebenfalls auf die Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel
regelmäßiges Händewaschen geachtet werden.

Unterscheidung:
Lokaler oder stadtweiter Anstieg

Bei allen zu ergreifenden Maßnahmen muss vor allem zwischen zwei Fällen
unterschieden werden: der lokal begrenzte sowie der stadtweite Anstieg
der Neuinfektionen.
Der aktuelle Anstieg ist stadtweit zu verzeichnen; die Neuinfektionen sind
nicht auf einen lokalen "Hotspot" zurückzuführen. Es ist davon auszugehen,
dass es mehrere unklare Infektionswege im gesamten Stadtgebiet gibt.

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Bei einem lokal begrenzten Anstieg...

handelt es sich hingegen um punktuelle Ausbruchsgeschehen wie zum Beispiel
um Neuinfektionen in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, in
Gemeinschafts unterkünften
oder in Sammelunterkünften.
Also dort, wo sich ein Anstieg räumlich lokal zuordnen lässt. In diesem Fall würden
Maßnahmen zur aktiven Unterbrechung möglicher Infektionsketten eingeleitet werden. Eine gesonderte Sensibilisierung der breiten Bevölkerung wäre dann nicht erforderlich.

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Hintergrund: Stufenkonzept

Um im Fall steigender Zahlen frühzeitig Maßnahmen ergreifen und somit eine
weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verhindern zu können, hatte
die Landeshauptstadt Düsseldorf schon im Mai vorsorglich ein Stufenkonzept
entwickelt, das beim Erreichen von einer 7-Tages-Inzidenz in Höhe von 30 und
50
greifen würde.

Damals war durch den Bund...
lediglich die Zahl von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb einer
Woche als Schwellenwert festgelegt worden und es fehlte an entsprechenden
Handlungskonzepten. Diese Vorgabe wurde mittlerweile angepasst und auch in die Coronaschutzverordnung des Landes NRW übernommen, so dass nun abgestufte
Maßnahmen eingeleitet werden, sobald die 7-Tages-Inzidenz die Werte von 35
und 50 übersteigen sollte.

Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf

Foto: PIXABAY
Autor:

Bruni Rentzing aus Düsseldorf

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