Ist-Versteuerungsgrenzen gelten auch für 2012

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Der Geltungsbereich der derzeitigen Ist-Versteuerungsgrenzen ist um ein weiteres Jahr verlängert worden. Dies beschloss der Bundesrat am 17. Juni 2011. Malerbetriebe mit einem Jahresumsatz bis 500.000 Euro müssen ihre Umsatzsteuer damit weiterhin erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Auftraggeber die Rechnung auch beglichen haben.

Nachdem es im Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht gelungen war, die Ist-Versteuerungsgrenzen mit der derzeit befristeten Umsatzgrenze auf 500.000 Euro für alte und neue Bundesländer dauerhaft festzuschreiben, haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 17. Juni 2011 im Bundesrat nun der Empfehlung der Finanzminister angeschlossen, dass derzeitige Niveau der Ist-Versteuerungsgrenzen in Höhe von 500.000 Euro zunächst für ein weiteres Jahr zu verlängern.

Damit bleibt es auch im Jahr 2012 beim derzeitigen Niveau der Ist-Versteuerungsgrenzen. Dies ist für viele Betriebe eine gute Nachricht, denn bei einem Jahresumsatz bis 500.000 Euro müssen sie weiterhin ihre Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Auftraggeber die Rechnung auch beglichen haben.

Im Laufe des Jahres 2012 soll dann beraten werden, wie eine dauerhafte Regelung im Bereich der Ist-Versteuerungsgrenzen sowohl auf der Ausgangsseite, d. h. der Umsatzsteuer, als auch auf der Eingangsseite, d. h. der Vorsteuer, über den 31. Dezember 2012 ausgestaltet werden könnte.

Quelle: Bundesverband Farbe

Zu Handwerksthemen finden Sie auch Berichte unter http://malerillu.de, dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf

Autor:

Heiner Pistorius aus Düsseldorf

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