Mit Alzheimer-Patienten durch die Urlaubszeit

Düsseldorf, 27. Juni 2016 – In der Urlaubszeit stehen viele Angehörige, die einen Menschen mit Alzheimer betreuen, vor einem Dilemma. Da Pflege und Betreuung sehr fordernd sind, brauchen pflegende Angehörige dringend eine Auszeit, um bei Kräften zu bleiben. Oft fällt es ihnen aber nicht leicht, sich Zeit für einen Urlaub zu nehmen, weder emotional noch organisatorisch. Sie fühlen sich in der Verantwortung und wollen den Patienten nicht alleine lassen. Eine passende Betreuung zu finden und zu finanzieren, stellt auch oft eine Hürde dar. Viele wissen nicht, dass es unterstützende Angebote gibt, um allein oder gemeinsam in den Urlaub zu fahren.Die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. (AFI) stellt einige Möglichkeiten vor.

Wer alleine Urlaub machen möchte, um wieder Kraft zu schöpfen, kann die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Bis zu vier Wochen im Jahr kann der Patient stationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Die Pflegeversicherung unterstützt den stationären Aufenthalt mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro und mit bis zu 208 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen. Das Pflegegeld wird den Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt.

Auch durch die Verhinderungspflege können sich Angehörige Freiräume für eine Auszeit schaffen. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege wird der Patient zu Hause betreut. Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte ersetzen den pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise. Die Pflegekasse bezuschusst diese Vertretung bis zu sechs Wochen im Jahr mit einem Pauschalbetrag von 1.612 Euro. Voraussetzung ist, dass der Pflegende davor bereits sechs Monate im Einsatz war. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können kombiniert werden.

Wollen Angehörige den Patienten nicht alleine lassen, bietet sich insbesondere im frühen bis mittleren Krankheitsstadium ein gemeinsamer Urlaub an. Dabei ist es wichtig, dass für Betreuung, Unterstützung und die passende Infrastruktur gesorgt ist. Mittlerweile gibt es viele Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Alzheimer-Patienten und ihren Angehörigen zugeschnitten sind. Während die Patienten von geschultem Fachpersonal betreut werden, können die Angehörigen sich entspannen oder an Freizeitangeboten teilnehmen. Auch gemeinsame Aktivitäten stehen auf dem Programm. Wichtig ist, bei der Auswahl des Urlaubsortes möglichst die früheren Vorlieben des Alzheimer-Kranken einzubeziehen. Wer immer gern in die Berge gefahren ist, wird sich wahrscheinlich auch mit einer Alzheimer-Erkrankung in den Bergen wohler fühlen als am Strand. Auch für solche betreuten Reisen können bei der Pflegekasse Zuschüsse im Rahmen der Verhinderungspflege sowie zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden.

Autor:

Christian Leibinnes aus Düsseldorf

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