Steuern sparen durch Sturmtief Friederike

Umgestürzte Bäume nach Sturmtief Friederike in Heiligenhaus. Die Entsorgung kann steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Feuerwehr Heiligenhaus
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Umgestürzte Bäume auf Gehwegen, verwüstete Gärten – Sturmtief „Friederike“ hat in NRW hohe Schäden angerichtet. Ein kleiner Trost: Die hierdurch entstehenden Kosten können Betroffene in der Steuererklärung geltend machen. Das erklärt der Bund der Steuerzahler NRW. 

20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen sind in der Steuererklärung abzugsfähig. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) von 2014 gehört zu einem Haushalt auch der Gehweg vor dem Haus.

Äste auf dem Gehweg? Entsorgung steuerlich geltend machen!

Betroffene  können also die Kosten für das Zersägen und die Beseitigung und Entsorgung des Grünschnitts und anderer Gegenstände nicht nur auf ihrem Grundstück, sondern auch auf dem davor liegenden Gehweg in der Steuererklärung geltend machen. Auch die Wiederherrichtung des durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogenen Gartens können  angesetzt werden.

Formalitäten beachten!

Damit diese Kosten anerkannt werden, sind einige Spielregeln einzuhalten. So muss das Sturmopfer oder dessen Wohnungseigentümergemeinschaft der Auftraggeber sein. Materialkosten werden nicht berücksichtigt, wohl aber die Personalkosten. Deshalb sind diese gesondert in der Rechnung auszuweisen. Außerdem muss die Begleichung der Rechnung durch Zahlung auf das Konto des Handwerkers erfolgen.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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