Düsseldorf setzt STIKO-Empfehlung um
Zweite Auffrischimpfung für gefährdete Personen

Foto: Symbolbild

Über 70-Jährige, Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen können sich jetzt im Impfzentrum 2.0 am Hauptbahnhof, in der Impfstelle in der Heinrich-Heine-Allee sowie am Impfmobil eine zweite Auffrischungsimpfung geben lassen.

Auf Bitten der Landesregierung setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf die zu erwartende Stiko-Empfehlung bereits um.Diese sieht eine Auffrischungsimpfung für gesundheitlich gefährdete Personen vor, deren erste Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff mindestens drei Monate zurückliegt. Im Sinne der Stiko-Empfehlung gehören auch über 70-Jährige zur vulnerablen Gruppe, weswegen auch hier ein Abstand von drei Monaten zur ersten Booster-Impfung ausreichend ist. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, vor allem jene mit direktem Patienten- und Bewohnerkontakt, sollen die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten. Menschen, die nach der ersten Booster-Impfung eine Infektion mit dem Coronavirus durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen. Die Auffrischungsimpfung soll mit den in der Europäischen Union zugelassenen mRNA-Impfstoffen erfolgen.

Impfung ohne Termin

Die Auffrischungsimpfung ist ohne vorherige Terminvereinbarung im Impfzentrum 2.0 am Hauptbahnhof montags, dienstags, mittwochs, freitags und samstags von 10 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 22 Uhr, in der Impfstelle U-Bahnhof Heinrich-Heine-Allee, montags bis freitags von 10 bis 17.30 Uhr sowie am Impfmobil, wenn nicht anders angegeben von 10 bis 17.30 Uhr, möglich. Die Standorte des Impfmobils finden Interessierte im Internet unter www. corona.duesseldorf.de/impfen.Zur Impfung wird ein Personalausweis benötigt. Wer einen Impfausweis besitzt, sollte diesen ebenfalls mitbringen. Zudem sollte der Nachweis der bisherigen Impfungen mitgebracht und der vorgegebene Zeitraum für die Folgeimpfung eingehalten werden.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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