Verbotene Unterwäsche

Foto: Triumph

Schwarz ist nicht erlaubt, Rot ist ebenfalls tabu, mit Blümchenmuster oder Streifen geht auch nicht: Laut eines Urteils des Landesarbeitsgerichtes dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild machen – sogar bis hin zur Farbe der Unterwäsche. Das Gericht stellte in einem veröffentlichten Beschluss klar, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern „das Tragen von BHs, Bustiers beziehungsweise eines Unterhemdes” vorschreiben darf. Begründung: Die darüber getragene Dienstkleidung nutzt nicht so schnell ab. Auch die Vorgabe, dass die Unterwäsche weiß oder hautfarben sein muss, damit sie nicht durchscheint, sei durchaus rechtens. Ein wenig Abwechslung im tristen Büroalltag ist dann doch gestattet: Das Unternehmen darf laut Gericht nämlich nicht bestimmen, wie Mitarbeiterinnen ihre Fingernägel lackieren.
Manchmal treibt unsere Rechtsprechung offenbar recht seltsame Blüten. Und wenn das alles nicht so traurig wäre, würde ich herzhaft darüber lachen.

Autor:

Markus Tillmann aus Essen-Kettwig

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