Hilfe für Trennungs- und Scheidungskinder

Im Hauses der Kinder "Blauer Elefant" (v.l.): Dr. Hauke Duckwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Kinderschutzbund Düsseldorf, Jessica Szopinski, Leiterin Begleiteter Umgang Kinderschutzbund Düsseldorf und Dr. Eberhard Motzkau, Kinder- und Jugendpsychiater.
  • Im Hauses der Kinder "Blauer Elefant" (v.l.): Dr. Hauke Duckwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Kinderschutzbund Düsseldorf, Jessica Szopinski, Leiterin Begleiteter Umgang Kinderschutzbund Düsseldorf und Dr. Eberhard Motzkau, Kinder- und Jugendpsychiater.
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Eine Trennung der Eltern ist für Kinder schwierig. Vor allem dann, wenn eine gemeinsame Zeit mit dem getrennt lebenden Elternteil verweigert wird. Was also tun, wenn das Kind nicht mehr die eigene Mutter oder den eigenen Vater sehen darf?

Sei es emotionale Verletztheit, häusliche Gewalt oder Suchtprobleme: Oft sind getrennt lebenden Eltern nach einer Trennung oder Scheidung nicht in der Lage, einen unbelasteten Kontakt zu ermöglichen. Doch jedes Kind hat das Recht, mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben. Dieses Recht heißt Umgangsrecht und ist im Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben. Der Kinderschutzbund Düsseldorf setzt sich seit über 20 Jahren für dieses Recht ein. 

Im Haus für Kinder "Blauer Elefant" wird der Begleitete Umgang angeboten

So wird den Kindern die Möglichkeit gegeben, in Begleitung einer Fachkraft, gemeinsam mit dem getrennt lebenden Elternteil Zeit zu verbringen. "Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe", erläutert Jessica Szopinski, Leiterin des Begleiteten Umgangs des Kinderschutzbundes in Düsseldorf. Ziel ist es, die Stabilisierung der Beziehung zwischen dem Kind und umgangsberechtigten Elternteil zu schaffen. Um dies zu erreichen, finden in einem ersten Schritt Gespräche mit den Eltern statt. Im zweiten Schritt kommt es zu einem Kennenlernen von Fachkraft und Kind. Schließlich beginnen die Begleiteten Umgänge. Hierfür wurden im Haus für Kinder spezielle Besucherräume eingerichtet. Auch ein Spielplatz hinter dem Haus steht für die Sitzungen zur Verfügung. Die insgesamt zehn Sitzungen finden in einem zweiwöchigen Rhythmus statt und dauern jeweils 60 Minuten. Bei Kindern unter 18 Monaten sind es insgesamt 20 Sitzungen – jede Woche eine –, da diese einen intensiveren Kontakt benötigen.

Kinder stehen im Fokus 

"Das Wohl des Kindes steht immer im Mittelpunkt des Begleiteten Umgangs", sagt Dr. Hauke Duckwitz, stellvertretender Vorsitzender und Kinderneurologe. Es ist wichtig zu erfahren, wie das Kind als auch die Eltern mit der Situation umgehen. Deswegen findet nach fünf Sitzungen ein Zwischengespräch mit den Eltern statt. Zudem gibt es ein Abschlussgespräch. In diesem sollen die Eltern eine Umgangsregelung festhalten. So kann die Entwicklung des Kindes durch einen unbelasteten Kontakt mit beiden Eltern gefördert werden.
In den letzten 20 Jahren wurden etwa 1000 Familien vom Kinderschutzbund begleitet. Mittlerweile können circa 50 bis 60 Prozent der Eltern wieder alleine den Kontakt regeln. Betreut werden vor allem Kinder zwischen 0 und 8 Jahren. In Ausnahmefällen werden auch ältere Kinder betreut.

Autor:

Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf

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