Freigänger-Katzen müssen in Düsseldorf kastriert sein - Strafe bis zu 1.000 Euro möglich

Katzen, die nicht kastriert sind, dürfen in Düsseldorf nicht raus. Es droht eine Strafe von bis zu 1.000 Euro. Foto: Görtz
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Seit rund einem Jahr gilt die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sie soll die Population eindämmen und so Katzen vor Krankheiten und Verletzungen schützen, die durch Revierkämpfe verursacht werden.

Bisher haben sich nur sehr wenige Katzenhalter gemeldet und ihre Katzen kastrieren und registrieren lassen. Um auf die Kastrationspflicht aufmerksam zu machen und nachhaltig über den Sinn und Zweck zu informieren, hat das Amt für Verbraucherschutz der Stadt Düsseldorf jetzt einen Flyer herausgegeben.

"Hauskatzen und verwilderte Katzen haben sich unkontrolliert vermehrt. Viele sind verwahrlost, krank und von Flöhen und Würmern befallen. Daher müssen wir die Population eindämmen und das geht nachhaltig nur durch Kastration", betont die Umweltdezernentin Helga Stulgies. "Der Rat der Stadt Düsseldorf hat eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen erlassen." Die Verordnung gilt seit dem 26. Dezember 2016. Ziel ist es, die Anzahl der Katzen zu reduzieren, dadurch Revierkämpfe zu vermeiden und so Katzen vor Schäden und Schmerzen schützen. Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.
Zu dieser Problematik hat das Amt für Verbraucherschutz einen Flyer erstellt. Darin wird detailliert erläutert, warum Freigänger-Katzen zu kastrieren und zu kennzeichnen sind. Welche Vorteile eine Kastration hat und wie der Halter organisatorisch damit umgeht, wird ebenso dargestellt. Der Flyer wird in Tierarztpraxen, in Zoohandlungen und im Tierheim ausgelegt.

Der Katzenschutzbund Düsseldorf e.V. informiert bereits mit einem eigenen Flyer zum Thema, die städtische Publikation bietet darüber hinaus Kontaktdaten und Hinweise zur Registrierung der Katzen beim Amt. "Dank der Mithilfe solcher Vereine hier aus Düsseldorf wird die Aufklärung verbessert und das Problembewusstsein geschärft", würdigte der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz, Klaus Meyer, das Engagement der Katzenschützer. Der Katzenschutzbund appelliert an alle Besitzer freilaufender Katzen, der Verordnung zu folgen und die Kastration und Kennzeichnung durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin vornehmen zu lassen.
Katzenhalter müssen Freigänger-Katzen eindeutig und dauerhaft, entweder durch Mikrochip oder durch Tätowierung kennzeichnen lassen. Katzen müssen außerdem in einem vom Amt für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf geführten Register eingetragen werden.
Für die Registrierung sind einige Angaben nötig. Dazu gehören die Daten des Mikrochips oder die Tätowier-Nummer, Name und Anschrift der Haltungsperson, vorhandene Fortpflanzungstätigkeit der Katze (kastriert oder sterilisiert) und Identifikationsmerkmale der Katze, beispielsweise Fellfarbe oder -zeichnung. Zudem müssen Änderungen oder eine mögliche Löschung der Daten gemeldet werden.
Ein Verstoß gegen die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf kann mit einem Bußgeld bis 1.000 Euro geahndet werden. Das Amt für Verbraucherschutz wird im Rahmen ihrer grundsätzlichen Aufgabe im Einzelfall überprüfen, ob eine Freigänger-Katze kastriert und registriert ist.
Die Katzenschutzverordnung ist im Internet unter www.duesseldorf.de/stadtrecht/3/32/32-304.html und auf der Internetseite des Amtes für Verbraucherschutz veröffentlicht.

Hintergrund 

Letztendlich leidet nicht nur die einzelne Katze, sondern alle Katzen sind potentiell betroffen. Es ist belegt, dass mit einem Anstieg der Katzenpopulation auch die Zahl erkrankter und unterernährter Tiere steigt - und die Population ist in Düsseldorf seit Jahren auf einem hohen Niveau. Katzen können im Jahr zwei Mal bis zu sieben Katzenjungen bekommen. Um eine Vermehrung zu verhindern, müssen weibliche und männliche Katzen ab dem 5. Lebensmonat kastriert werden. Die Kastration ist für den Tierarzt oder die Tierärztin ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt und von den Katzen gut verkraftet wird. Auch die Kennzeichnung mittels Mikrochip oder durch Tätowierung ist vollkommen unproblematisch.
Weitere Informationen bekommen Katzenhalter beim Amt für Verbraucherschutz unter Tel.: 8993227.

Autor:

Lokalkompass Düsseldorf aus Düsseldorf

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