BND erhält Voll-Zugriff auf Daten

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"Wort gehalten: Bundesregierung hat den Entwurf des neuen BND-Gesetzes beschlossen! Für Rechtssicherheit, Kontrolle und Arbeitsfähigkeit!" so Peter Altmeier am 28. Juni 16 auf Twitter

Die Bundesregierung verspricht das Gegenteil, aber die Reform des BND-Gesetzes würde die Befugnisse des Geheimdienstes ausdehnen. Und ihn der Kontrolle weiter entziehen. Befugnisse für den BND werden ausgeweitet. Bislang durfte er im Inland nicht tätig werden.

Kai Biermann schreibt informativ am 29. Juni 2016, 18:05 Uhr auf Zeitonline.de unter dem Titel „Voller Zugriff auf die Kabel der Telekom“ unter anderem:

Selbstverständlich wollen BND und Bundesregierung die dank des neuen Gesetzes abfischbaren Daten anschließend mit befreundeten Geheimdiensten teilen. Auch das geschieht bislang schon, gravierendstes Beispiel war das Projekt Eikonal mit der NSA in Frankfurt. Das Gesetz will dieses Vorgehen ebenfalls legalisieren.

Geregelt wird das in Paragraf 13 des Entwurfs. Der will es dem BND erlauben, mit anderen Diensten Datentausch-Verträge zu schließen. Zustimmen muss auch hier nur das Bundeskanzleramt. Die Bundesregierung findet, damit sei das Primat der Politik gewahrt. Demokratische Kontrolle, so wie beispielsweise die Opposition sich wünscht, ist das nicht. Es würde sogar erlaubt, die so erlangten Daten automatisiert an den ausländischen Partner zu schicken. Damit können mehr Daten verschickt werden – aber es macht auch die Kontrolle, was da übermittelt wird, sehr viel schwieriger.

Die Kontrolle muss sich jetzt das Parlament sichern.

Außerdem hat er auch Deutsche, wenn sie sich im Ausland befanden und dort beispielsweise für eine ausländische Organisation arbeiteten, als Ausländer behandelt und ihren Schutz durch das deutsche Grundgesetz ignoriert. "Funktionsträger" seien keine "Grundrechtsträger", hieß es zur Begründung.

Daher gibt es in dem neuen Gesetzentwurf eine Art Verbot, europäische Länder und ihre Institutionen auszuspähen. Beziehungsweise ein Gebot, sie nur dann auszuspähen, wenn es "erforderlich ist". Wann das erforderlich sein soll, ist anschließend geregelt.

Je abhängiger der Mensch von der Informationstechnik wird, desto mehr stellt sich die Frage nach deren Sicherheit. Unsere Gesellschaft ist stärker als zuvor durch Computerversagen, -missbrauch oder -sabotage bedroht.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Behörder des Bundesinnenministers ist nach der Definition eine unabhängige und neutrale Stelle für Fragen zurIT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft.

Zum Schutz der Bürger, kann die Sicherheit nur unter strengen Kontrollen erfolgen. Die Exekutive darf sich nicht verselbständigen. Die Gewaltenteilung ist unverzichtbar in der Demokratie.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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