"Renten"- Gerechtigkeit der Armen

„Eine Erhöhung des allgemeinen Rentenniveaus hilft nicht gegen Altersarmut. Richtig wäre der Ausbau der Grundsicherung, auch wenn das unpopulär ist.“

Titelt die Süddeutsche Zeitung vom 4.2.17 auf Seite 5 und GEORG CREMER, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, schreibt weiter:
"AndreaNahles’Konzept soll eine doppelte Haltelinie Rentenniveau und Beitragssatz ins Lot bringen. Diese Balance wird allerdings nur dann gelingen, wenn die Rentenkasse noch mehr Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, also von den Steuerzahlern, bekommt. Alle, die weiter auf ergänzende Grundsicherung im Alter angewiesen sind, haben von der Erhöhung nullkomma nichts. Der kleine Mehrbetrag, den sie als Rentner erhalten, wird ihnen bei der Berechnung der Grundsicherung in gleicher Höhe wieder abgezogen. Die meisten Armen gehen also leer aus."

Bei der Riester-Rente stellt sich das gleiche Problem. Auch hier werden bei der Berechnung der Grundsicherung alle Einkünfte abgezogen.

Wer vorsorgt und dennoch Grundsicherung braucht, ist der Dumme.

Dann bricht das Denken des Generalsekretärs im Text ab.
Warum scheut sich der Autor auf die Lösungsmöglichkeiten hinzuweisen?
Wir beobachten vor allem im Dienstleistungsbereich eine grundlegende Schieflage, insbesondere dort, wo es um Dienstleistungen am Menschen geht. Angefangen bei der Altenpflege über Friseure bis zu den Verkäuferinnen.

Die Grundrente
Wer in den Niederlanden lebt, hat mit dem 65. Lebensjahr Anspruch auf eine Grundrente, die das Existenzminimum abdeckt. Unabhängig davon, ob er jemals Beiträge gezahlt hat, bekommt er 45 Prozent seines Durchschnittslohns und mindestens 70 Prozent des Mindestlohns für einen Alleinstehenden.

Wurde in Deutschland das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung, die erste Säule des Drei-Säulen-Systems zur Alterssicherung in Deutschland, deutlich reduziert, um die Beiträge zu stabilisieren. Haben die deutlich höheren Beiträge zur GRV in Österreich der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes nicht geschadet. In Österreich liegt der Beitragssatz für Arbeiter, Angestellte und Freie Dienstnehmer seit dem Jahr 1988 unverändert bei 22,8 Prozent – 12,55 Prozent tragen Dienstgeber und 10,25 Prozent Dienstnehmer. In Deutschland waren die Beiträge zuletzt im Jahr 2015 auf 18,7 Prozent – jeweils 9,38 Prozent zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – weiter abgesenkt worden. Mit der Reform 2005 in Österreich und Ausweitung auf Gewerbetreibende/Selbstständige, Landwirte, Beamte und Politiker in Bund, Länder und Gemeinden wurden u. a. die folgenden Änderungen in den oben genannten staatlichen Pensionsversicherungsgesetzen vorgenommen:

- Nach 45 Versicherungsjahren wird bei Alter 65 Jahre eine Pension in Höhe von 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens ausgezahlt (Formel 45/65/80).
Beispiel: Monats-Brutto: 2000 €. Nettopension: 1432,38 € oder Nettopension: 1566,66 € oder Nettopension: 1572,36 €.

Wer noch mehr Argumente für eine echte Grundsicherung braucht, findet sie in der Schweiz. Auch hier gibt es ein Dreisäulenmodell. Alle zahlen in die erste Säule prozentual gleich ein. Die Rente aus der ersten Säule ist gedeckelt. In 2004 lagen die Rentenansprüche aus der ersten Säule zwischen CHF 1.055 und CHF 2.110, die Gesamtrente eines verheirateten Paares durfte aus der ersten Säule CHF 3.165 nicht überschreiten.

Klar ist ein Umsteuern geht nicht von jetzt auf gleich. Nicht einmal das Nahles Konzept konnte mit CDU/CSU in ein Gesetz gegossen und verabschiedet werden.

Die Parteien müssen die Grundrente über der Grundsicherung vor der Wahl fest vereinbaren.
Arbeitnehmer können nicht weiter zusehen, wie sich Arbeit nicht mehr lohnt und im Bedarfsfall noch das Ersparte eingesetzt werden muss.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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