Fünf neue Sachverständige vereidigt

Auf dem Bild (v.l.n.r.): Dr. Axel Fuhrmann, stv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf nach der Verleihung der Bestellungsurkaunde mit den neuen Sachverständigen Horst Eichholz, Axel Kollock, Matthias Huhn, Sven Melzer und Peter Janßen. | Foto: Handwerkskammer/W. Meyer
  • Auf dem Bild (v.l.n.r.): Dr. Axel Fuhrmann, stv. Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf nach der Verleihung der Bestellungsurkaunde mit den neuen Sachverständigen Horst Eichholz, Axel Kollock, Matthias Huhn, Sven Melzer und Peter Janßen.
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Sven Melzer aus Düsseldorf (Maler- und Lackiererhandwerk), Matthias Huhn aus Essen (Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, Teilgebiet: Zentralheizungs- und Lüftungsbauer), Dipl.-Ing. (FH) Peter Janßen aus Kleve (Maler- und Lackiererhandwerk), Horst Eichholz jun. aus Monheim (Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, Teilgebiet: Zentralheizungs- und Lüftungsbauer) und Axel Kollock jun. aus Wuppertal (Raumausstatterhandwerk).

Sie gehören zu den insgesamt 375 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten zwischen Handwerkern und ihren Auftraggebern die fachliche Qualität erbrachter Leistungen begutachten (Sachverständigen-Datenbank unter: http://www.handwerk-nrw.de/sachverstand/hwk-duesseldorf/start.htm).

Tipps für Verbraucher
Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Handwerksbetrieben könnten leicht vermieden werden, wenn sich die Auftraggeber an einige Grundregeln hielten. Hier sind 10 Tipps, die Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Handwerkern vermeiden helfen (Tipps für Verbraucher unter: http://www.hwk-duesseldorf.de/tippskunden/tipps.html).

Erst schlichten, dann richten
Alle Handwerkskammern sind gesetzlich zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbstständigen Handwerkern und ihren Kunden verpflichtet. Sollten Sie über die Durchführung einer Reparatur oder die Höhe einer Rechnung anderer Auffassung sein als der von Ihnen beauftragte Handwerker, so können Sie sich an die Vermittlungsstelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf bei der zuständigen Handwerkskammer Düsseldorf wenden. Sie ist der Rechtsabteilung zugeordnet. Feste Verfahrensvorschriften bestehen nicht. Das unbürokratische Verfahren hat sich in der Praxis bewährt. Das Schlichtungsverfahren ist gebührenfrei. Kosten für ein auf Wunsch der Parteien eingeholtes Sachverständigengutachten haben allerdings die Parteien zu tragen (http://www.hwk-duesseldorf.de/tippskunden/vermittlung.html9)

Autor:

Norbert Opfermann aus Düsseldorf

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