Ratgeber Fotorecht (Teil 7): Urheberrecht, Unterlassung und Schadensersatz

Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann schnell ein paar hundert Euro kosten. | Foto: Lokalkompass Kamen
  • Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann schnell ein paar hundert Euro kosten.
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Nachdem wir uns in den vergangenen Wochen mit diversen Aspekten wie Persönlichkeitsrecht, Urheber- und Lizenzrecht befasst haben, wollen wir diese Woche mit den Juristen unseres Verlags über mögliche Kosten und Schäden sprechen: was passiert eigentlich, wenn ich auf lokalkompass.de mit Fotos Mist baue?

Ich habe den Eindruck, bei Facebook laden die Leute andauernd fremdes Material hoch, während man im Lokalkompass dafür schnell auf die Finger bekommt. Ist es nicht übertrieben, wenn man Laien derart kriminalisiert? Oft ist’s doch nur gut gemeint…

Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Facebook und Lokalkompass ist technischer Natur: bei Facebook ist nicht alles öffentlich einsehbar, sondern oft nur für bestimmte Personenkreise. Urheberrechtsverletzungen sind somit nicht so leicht auffindbar. Deshalb gehen viele Nutzer nach dem Prinzip vor „wo kein Kläger, da kein Richter“, es gibt also deutlich mehr Urheberrechtsverletzungen.

Beim Lokalkompass hingegen ist alles öffentlich. Fotos sind somit auch über die Bildersuche von Google auffindbar, und für Rechteinhaber ist es dann ein leichtes, zu ihrem Anwalt zu rennen und BürgerReporter abzumahnen.

Ja gut, aber wie hoch soll der Schaden wegen ein paar Fotos schon sein?

Das kommt drauf an, aber es kann sich ganz schön läppern: Der erste Anspruch des Rechteinhabers ist der Unterlassungsanspruch: Die Rechtsverletzung soll unterbunden werden und künftig nicht mehr stattfinden. Deshalb verlangt er vom BürgerReporter die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Damit kommt ein Vertrag zustande zwischen dem Verletzer und dem Geschädigten, in dem der Verletzer sich verpflichtet, es künftig zu unterlassen, das umstrittene Foto in der selben rechtsverletzender Weise erneut zu verwenden. Falls doch, muss er eine Vertragsstrafe zahlen. Man steht also quasi unter Beobachtung, und wenn das beanstandete Foto in irgendeiner Form an ähnlicher Stelle noch mal auftaucht, flattert die erste Rechnung ins Haus.

Grundsätzlich kann jeder Urheber sein Recht einfordern, und wenn der Urheber des Bildes ein Fotograf ist, der mit der Veröffentlichung von Fotos seinen Lebensunterhalt bestreitet, dann wird er umso mehr Interesse daran haben, einen Ausgleich für die unerlaubte Nutzung zu erhalten. Das Gesetz regelt, dass dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch zusteht, den er nach unterschiedlichen Maßstäben berechnen kann.

Beispiel Lokalkompass: reine Internetveröffentlichung, kostenloses Portal, ein Monat online: 60 Euro. Ist der Urheber nicht genannt, verdoppelt sich die Strafe. Hinzu kommt das Honorar des Anwalts, der die Abmahnung schreibt, und voila: da kommen schnell einige hundert Euro zusammen.

Gibt’s da denn keine Kulanzfälle, wenn man schnell reagiert und die versehentlich geklauten Fotos fix wieder raus nimmt?

Das ist äußerst selten, etwa wenn der Kläger eine Privatperson ist und der Schaden sehr überschaubar. Dennoch sollte sich jeder bewusst sein, dass es vom Gesetz her keinen Anspruch auf Kulanz gibt. Und sobald ein Anwalt eingeschaltet ist, wird der dafür sorgen, dass der Kläger sein Recht bekommt – und der Anwalt sein Honorar.

Aber so ein paar hundert Euro, wenn’s denn mal vorkommt - sowas zahlt ein großer Verlag doch aus der Portokasse, oder? Schließlich engagieren die BürgerReporter sich freiwillig und liefern regelmäßig kostenlos Fotos. Kann der Verlag sich da nicht erkenntlich zeigen, wenn’s mal Ärger gibt?

Das können wir grundsätzlich leider nicht tun. Ein Nutzer, der gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt, trägt selbst die Schuld und muss auch selbst für eine Tat haften. Wir können BürgerReporter nur für rechtliche Aspekte sensibilieren, etwa durch diese redaktionelle Serie.

Habt Ihr Fragen zum Thema? Dann fragt bitte an dieser Stelle per Kommentar! Alle Beiträge dieser Interview-Reihe findet Ihr auf der Themenseite lokalkompass.de/fotorecht.

Autor:

Stanley Vitte aus Düsseldorf

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