Ratgeber Fotorecht (Teil 2): Fotografieren bei Veranstaltungen

Nicht jeder möchte unbedingt fotografiert werden. Das sollte man beim Fotografieren auf Veranstaltungen immer bedenken. Hinweis: dieses Motiv ist gestellt. Tatsächlich hatte der Fotografierte keine Einwände. | Foto: Hanni Borzel
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  • Nicht jeder möchte unbedingt fotografiert werden. Das sollte man beim Fotografieren auf Veranstaltungen immer bedenken. Hinweis: dieses Motiv ist gestellt. Tatsächlich hatte der Fotografierte keine Einwände.
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In unserer Ratgeber-Serie zum Thema Fotorecht befassen wir uns im zweiten Teil mit der Fotografie bei Parties, Events und Veranstaltungen. Auch hier gilt die ungemütliche Faustregel: es kommt drauf an. Ein Gespräch mit den Juristen der WVW/ORA-Verlage.

Mal angenommen, bei mir im Verein wissen die wichtigsten Leute, dass ich für den Lokalkompass aktiv bin. Für ein paar nette ungestellte Fotos von der Vereinsfeier muss das doch reichen, oder?

Das kommt drauf an. Nehmen wir mal an, es ist mein kleiner Fußballverein, FC Beispielshausen. Um da beim Training Fotos zu machen, muss ich mit Sicherheit fragen, weil’s keine öffentliche Veranstaltung ist. Das kann aber auch über den Verein laufen, wenn der gewährleistet, dass er die einzelnen Mitglieder gefragt hat.

Anders sieht es wiederum aus, wenn wir über die Zuschauer des FC Beispielshausen sprechen: die haben sich mitunter nicht persönlich einverstanden erklärt. Wer sich da also einzelne Personen ohne deren Wissen als Großaufnahme herauspickt, sollte von diesen einzelnen Personen auch unbedingt das Einverständnis einholen, dass das oder die Fotos im Lokalkompass und im Wochenblatt veröffentlicht werden können.

Wenn ich als BürgerReporter viel in meiner Stadt unterwegs bin, vor allem auf Veranstaltungen: reicht es, wenn ich da wegen Fotos kurz mit den Organisatoren spreche?

Das kann reichen, wenn diese Organisatoren sicherstellen, dass alle, die ich antreffe, wissen, dass Journalisten oder Fotografen anwesend sind. Das ist oft der Fall bei Presseterminen oder Eröffnungsveranstaltungen. Garnicht fragen sollte nur, wer sich felsenfest auf gesetzliche Ausnahme-Tatbestände beziehen kann, die es erlauben ein Foto ohne Einwilligung zu verwenden.

Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Bild ein zeitgeschichtliches Ereignis darstellt. Das ist zwar eine Sache der Abwägung, aber die Rechtsprechung ist hier recht großzügig: Ein zeitgeschichtliches Ereignis wäre zum Beispiel nicht nur die erste Pegida-Demo mit 500 Teilnehmern, sondern auch Gegendemo mit vielleicht erstmalig 50 Teilnehmern.

Es muss sich auch nicht zwingend um ein Ereignis nationaler Reichweite handeln: auch ein kleines Straßen- oder Mieterfest kann vor Gericht als zeitgeschichtliches Ereignis anerkannt werden. Wer als Laie hier nichts falsch machen will, sollte allerdings dennoch lieber fragen oder bei brisanten Motiven mit Profis Rücksprache halten, bevor er sie veröffentlicht.

Wie ist das mit den Party-Fotografen, die sich abends und nachts durch die Kneipen und Diskotheken knipsen: hinter den „Partyposern“ stehen doch oft Leute, die nicht eingewilligt haben. Sind Partys öffentliche Veranstaltungen?

Es kommt drauf an. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das zu regeln. Ich kann zum Beispiel durch allgemeine Bestimmungen im Sinne von allgemeinen Geschäftsbedingungen – etwa durch Hinweise am Eingang an der Kasse, auf Eintrittskarten oä – darauf hinweisen, dass bei dieser Veranstaltung Fotografen rumlaufen, die Bilder machen und veröffentlichen.

Je sichtbarer diese Hinweise, desto eher ist der Veranstalter rechtlich abgesichert und desto freier und unbekümmerter kann ich als Fotograf agieren. Es kann sein, dass man Leute, die nur im Hintergrund auftauchen, rein juristisch als Beiwerk betrachtet. Das wird oft so gehandhabt, wenn Personen offenkundig zufällig „ins Bild rein gerutscht sind“.

Zum Weiterlesen

=> Event- und Partyfotografie: Probleme und Fallbeispiele
=> Sportveranstaltungen: Fotorechte der Sportler, Veranstalter und Zuschauer

Ratgeber Fotorecht

=> Teil 1: Persönlichkeitsrecht und Einverständniserklärung
=> Teil 3: Öffentlichkeit, Panoramafreiheit und Beiwerk

Habt Ihr Fragen zum Thema? Dann fragt bitte an dieser Stelle per Kommentar! Alle weiteren Beiträge dieser Interview-Reihe findet Ihr auf der Themenseite lokalkompass.de/fotorecht.

Autor:

Stanley Vitte aus Düsseldorf

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