Planfeststellungsverfahren A 59
Ihr könnt wünschen (was ihr wollt), wir planen/machen (was wir wollen)!!
So läßt sich kurz zusammengefaßt die Haltung der Autobahn GmbH im Erörterungsverfahren der letzten Tage in der Mercatorhalle charakterisieren. Formuliert hatte es ein Vertreter dieser GmbH so: "Die Planungshoheit der Stadt kann berücksichtigt werden, muss aber nicht einfließen." Worum geht es dabei?Entsprechend eines Beschlusses des Bundestages soll die A 59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg und der Anschlussstelle Marxloh 6-spurig ausgebaut werden. Das Herangehen der Autobahn GmbH an das...