An allen Duisburger Grundschulen und an den Primarstufen der Förderschulen
Ab 15. Juni wieder Unterricht im Klassenverband

Ab 15. Juni kehrt ein wenig Normalität in den Schulbetrieb zurück. | Foto: Kirchner
  • Ab 15. Juni kehrt ein wenig Normalität in den Schulbetrieb zurück.
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Hinweise der Stadt Duisburg zur weiteren Öffnung des Schulbetriebs an Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen:

Ab Montag, 15. Juni, soll an alle Grundschulen und an den Primarstufen der Förderschulen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Diese Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück. Dieses wird verbunden mit der Aussicht, dass das schulische Leben nach dem Ende der Ferien so normal wie möglich wieder stattfinden soll.

Grundlage dafür ist eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, das bedeutet: Weg vom Abstandsgebot und hin zu konstanten (Lern-)Gruppen. Durch strikte Trennung sollen Durchmischungen vermieden werden. Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten soll die Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden.

Notbetreuung:
An allen Schulen, an denen wieder ein tägliches Unterrichtsangebot gemacht werden kann, endet die Notbetreuung mit Ablauf des 12. Juni 2020. Kann eine weiterführende Schule für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ein volles Unterrichtsangebot nicht gewährleisten, wird die Notbetreuung in diesen Schulen für nicht beschulte Kinder fortgesetzt.

Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der vorhandenen Kapazitäten wird auch der Betrieb der Offenen Ganztagsschule sowie der Betrieb der sonstigen Betreuungsangebote wieder aufgenommen. Schulleitung und OGS-Leitung entscheiden gemeinsam, welche Regelungen für die Teilnahme getroffen werden. Inwieweit eine Verpflegung sichergestellt werden kann, ist vor Ort zu entscheiden. Die für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. Das Ministerium für Schule und Bildung prüft darüber hinaus, zusätzliche Ferienangebote für weitere Schülergruppen zu ermöglichen und entsprechend finanziell auszustatten. Zu all diesen Punkten wird es zeitnah eine gesonderte Information geben.

An den weiterführenden Schulen ist eine Durchmischung der Lerngruppen deutlich schwieriger zu vermeiden, daher findet hier keine Erweiterung des Präsenzunterrichts statt. Stattdessen gelten hier die bisherigen Regelungen (SchulMail Nr. 20 vom 6. Mai 2020), also grundsätzlich Präsenzunterricht nur an einzelnen Tagen, weiter.
An den Berufskollegs soll bis zu den Sommerferien schrittweise der Unterricht aller Schülerinnen und Schüler und Studierenden - zumindest tageweise, und in einem vorgegebenen priorisierten Verfahren - im Präsenzunterricht realisiert werden.
Schülerinnen und Schülern, denen Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang angeboten werden kann, erhalten weiterhin ergänzende Lernangebote für das Lernen auf Distanz, die sich möglichst an der Stundentafel orientieren.

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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