Kolumne: Hängegleiter

Hängegleiter werden auch Drachen genannt. Sie sind ein motorloses Luftfahrzeug. Der Pilot hängt während des Fliegens in einem speziellen Gurtzeug unter der Tragfläche.  Er steuert den Hängegleiter durch eine Gewichtsverlagerung.

Ein typischer Hängegleiter besteht aus einem mit Stoff bespannten Flügel mit etwa 11 Metern Spannweite und einer Fläche zwischen 11 und 18 Quadratmetern, der durch ein stabiles Hauptgestell aus Aluminiumrohren oder kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff in Form gehalten wird. Zusätzlich werden flexible Segellatten (bestehend aus einem Vorderteil aus dünnem Aluminiumrohr und einem Endstück aus flexibler Glasfaser) in das Segel eingeschoben. Da diese Konstruktion auf viele der bei Flugzeugen üblichen Komponenten wie Rumpf, Fahrwerk und Leitwerk verzichtet (Nurflügler), wird ein geringes Gewicht von 25 bis 50 kg erreicht.

Hängegleiter nutzen dynamsiche Flugaufwinde und Thermik für längere Flüge.

Kleve heißt nicht nur der Hauptort des gleichnamigen Landkreises; Kleve ist auch ein Standort für den regionalgen Luftsport.

"Hier gibt es plattes Land; wir sehen schon heute, ob morgen die Schwiegermutter kommt," berichtet Johann Friedbert Sägerecht halb im Scherz. Was sich nach einem Vorteil anhört, hat aber auch einen Nachteil: Nichtmotorisierte Fluggeräte kommen schlecht in die Luft.

"Wenn ich von Kleve nach Mönchengladbach, Viersen oder Venlo möchte, kann ich nicht immer auf günstige Winde hoffen," so Sägerecht.

Die Lösung liegt scheinbar so nahe - nämlich auf den Dach der Schwanenburg. "Deren Dach bietet ideale Startvoraussetzungen," berichtet Sägerecht, seines Zeichens selbst Luftsportler und Leiter des Rheinischen Luftleistungssportverbandes. "Und landen können wir auf den vielen Feldern in und um Kleve."

Das Problem dabei: In der Schwanenburg sind Amts- und Landgericht untergebracht.

"Sie wissen doch, wie Juristen sind - nämlich penible, pedantische Querulanten, die Ruhe brauchen," so Sägerecht. Als sein Freund Gotthold Rupprecht einen Flugluftpostdienst in die umliegenden Städte einrichten wollte, wurde ihm das verboten.

Er sei zu dick, die Post zu schwer - so die offizielle justizstaatliche Begründung des Gerichts.

Intensive Nachforschungen der örtlichen Tagespresse brachten ein erstaunlicheres Ergebnis. Das Gericht nutzt Wurmlochteleportationstechnologie zum Versand und Empfang von Gerichtsakten. "Wir sind führend in der Entwicklung und Erprobung dieser neuartigen Technologie. Bei uns ist noch keine Akte abhandengekommen, geschweige denn durcheinandergeraten."

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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