Bas und Philipp: Kommunen erhalten wirksames Instrument gegen Schrottimmobilien

Das Thema Schrottimmobilien steht heute auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestags. Mit der eingebrachten Novelle des Baugesetzbuches wird dank der SPD-Bundestagsfraktion u.a. eine Regelung verabschiedet, nach der die Immobilieneigentümer an der Beseitigung von „Schrottimmobilien“ beteiligt werden können. Die Bundesländer NRW und Bremen hatten im August 2012 einen Antrag für die Änderung der Baugesetzgebung in den Bundesrat eingebracht.

Die SPD hat in langwierigen Verhandlungen mit CDU/CSU und FDP die Novelle des Baugesetzbuches in zentralen Punkten nachgebessert. Jetzt wird die Regelung zur Beseitigung von "Schrottimmobilien" um die Möglichkeit ergänzt, die Eigentümer an den Beseitigungskosten dieser Schandflecken zu beteiligen.

„Leer stehende und verwahrloste Immobilien wirken sich oft negativ auf die benachbarten Gebäude und auf ganze Quartiere aus. Kommunen wie Duisburg müssen daher in die Lage versetzt werden, hieran etwas zu ändern“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Sarah Philipp. Verwahrloste Immobilien wie etwa der seit Jahren vermodernde Gebäudekomplex an der Koloniestraße in Neudorf blockieren in vielen Städten die Stadtentwicklung. Manche Eigentümer vernachlässigen wegen zu geringer Gewinnerwartungen die Modernisierung ihrer Immobilien. Den Kommunen bleibt häufig nur der Abriss solcher Gebäude und nach bisher geltendem Recht blieben sie auf den Kosten für den Rückbau sitzen.

Autor:

Bärbel Bas aus Duisburg

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