Duisburger Stadtverwaltung macht vom 24. Dezember bis 1. Januar Betriebsferien

Durch die städtischen Betriebsferien werden Kosten reduziert. | Foto: Hannes Kirchner
  • Durch die städtischen Betriebsferien werden Kosten reduziert.
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Auch in diesem Jahr bleibt die Duisburger Stadtverwaltung in der Zeit zwischen Weih­nachten und Neujahr, vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar 2017, in weiten Bereichen geschlossen. Einzelne Dienststellen sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr, die Kulturbetriebe oder der Notdienst im Standesamt.

Die Stadtbibliothek bleibt bis einschließlich 1. Januar geschlossen. Die Kulturbetriebe der Stadt Duisburg halten ihren Dienstbetrieb zwischen Weihnachten und Neujahr wie gewohnt aufrecht. Informationen zu den Öffnungszeiten oder den Spielplänen gibt es hier.

Die städtischen Bäder schließen vom 24. Dezember bis zum 1. Januar. In den Hallenbädern Neudorf, Toeppersee sowie im Rhein-Ruhr-Bad und Allwetterbad Walsum beginnt der Betrieb wieder am 2. Januar zu den üblichen Öffnungszeiten. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage hier und unter der Hotline Tel. 0203/283-4444.

Die gesamte Verwaltung ist ab dem 2. Januar wieder erreichbar.
Mit den Betriebsferien können durch den Abbau von Rückstellungen für nicht genom­menen Urlaub oder Freizeitausgleich sowie die Reduzierung von Energiekosten weitere Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung erzielt werden. Durch die CO²-Reduzierung (Heizung, Strom, Pendelverkehr) ergeben sich positive Effekte für die Umwelt.

Notdienst
=> Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen aus dem gesamten Stadtgebiet ist im Standesamt West (Rheinhausen) am Körnerplatz 1 vom 27. bis zum 30. Dezember, 8 bis 16 Uhr, ein Notdienst eingerichtet. Notdienst

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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