Duisburg: Planfeststellungsverfahren RRX
Erörterungstermin für Streckenausbau in Duisburg am 21. Juli

Duisburg: Im Zusammenhang mit dem Streckenausbau für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) will die DB Netz AG den Schienenabschnitt zwischen Duisburg-Hauptbahnhof und Abzweig Duisburg-Kaiserberg (Planfeststellungsabschnitt 3.3) anpassen. | Foto: Pixabay
  • Duisburg: Im Zusammenhang mit dem Streckenausbau für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) will die DB Netz AG den Schienenabschnitt zwischen Duisburg-Hauptbahnhof und Abzweig Duisburg-Kaiserberg (Planfeststellungsabschnitt 3.3) anpassen.
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Im Zusammenhang mit dem Streckenausbau für den Rhein-Ruhr-Express (RRX) will die DB Netz AG den Schienenabschnitt zwischen Duisburg-Hauptbahnhof und Abzweig Duisburg-Kaiserberg (Planfeststellungsabschnitt 3.3) anpassen. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wurden die Pläne 2018 öffentlich ausgelegt, neun Privatpersonen, eine Siedlergemeinschaft sowie so genannte Träger öffentlicher Belange und Betreiber von Versorgungs- und Netzleitungen (insgesamt 25) haben Stellung genommen.

Nun lädt die Bezirksregierung Düsseldorf alle Verfahrensbeteiligten am: 

Dienstag, 21. Juli 2020
Mercatorhalle Duisburg
König-Heinrich-Platz 4

zum Erörterungstermin ein. Einlass ist ab 9 Uhr, die Erörterung beginnt um 10 Uhr. Zutritt als Privatpersonen haben nur Einwender und Betroffene sowie deren Bevollmächtigte, alle Teilnehmer müssen sich am Eingang ausweisen. Aufgrund der aktuellen Lage dürfen sie die Räumlichkeiten nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung betreten, zudem ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Zum Verfahren

Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.3, Duisburg Hbf – Abzweig Duisburg Kaiserberg

Die DB Netz AG Duisburg hat für das Vorhaben „Rhein-Ruhr-Express (RRX), Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.3, Duisburg Hbf – Abzweig Duisburg Kaiserberg“ beim Eisenbahnbundesamt (EBA) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für die Durchführung des Anhörungsverfahrens zuständig. Im Erörterungstermin wird keine Entscheidung in der Sache getroffen.

Im Planfeststellungsabschnitt (PFA) 3.3 sind u. a. vier neue Weichenverbindungen sowie neue Schallschutzwände vorgesehen. Die parallele Abfertigung von RRX- und Fernverkehrszügen soll sichergestellt werden, um Verzögerungen im Betriebsablauf zu vermeiden. Am Abzweig Kaiserberg sollen beispielsweise neue Weichenverbindungen Güterzügen die Umfahrung des Hauptbahnhofs ermöglichen.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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