Etat 2019

Haushaltsplanentwurf 2019

Fortsetzung des Schuldenabbaus durch erfolgreiche Haushaltskonsolidierung
Oberbürgermeister Sören Link und Stadtdirektorin Prof. Dr. Dörte Diemert bringen
heute (1.10.2018) den Haushaltsplanentwurf 2019 und die mittelfristige
Finanzplanung bis zum Jahr 2022 in den Rat der Stadt ein.
Als Teilnehmer am sog. Stärkungspakt Stadtfinanzen – einem Hilfspaket des Landes
zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen – legt die Stadt Duisburg darüber
hinaus ihre jährliche Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans vor. Darin sind
alle Sparmaßnahmen enthalten, die zur Erreichung bzw. Beibehaltung einer
ausgeglichenen Haushaltswirtschaft erforderlich sind.

Zur Unterstützung erhielt die Stadt Duisburg eine Stärkungspakthilfe von bis zu 53
Mio. EUR p.a. und konnte auf diese Weise erstmals im Jahr 2015 und danach
dauerhaft Haushaltsüberschüsse verbuchen – und das, obwohl die Hilfszahlungen
seit dem Jahr 2017 stufenweise abgesenkt werden. Spätestens im Jahr 2021 muss
Duisburg den Haushaltsausgleich ganz ohne externe Hilfen erreichen. Im
kommenden Haushaltsjahr wird Duisburg noch Hilfen in Höhe von 20,4 Mio. Euro
erhalten.

Oberbürgermeister Sören Link: „Wir wollen den Weg einer zukunftsorientierten
Konsolidierung des städtischen Haushalts weiter erfolgreich beschreiten. Wir
appellieren aber auch Bund und Land, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Aus
Duisburger Sicht wird es ganz entscheidend darauf ankommen, ob die jüngst
eingerichtete Bundeskommission zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nun
zügig echte Entlastungen auf den Weg bringt - bei den Altschulden und bei den
dynamisch steigenden Sozialausgaben. Aber auch die Landespolitik muss Wort
halten und die Integrationspauschalmittel ab 2019 endlich zu 100 Prozent an die
Kommunen weiterleiten. Wichtig ist es außerdem, dass das Land die
Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung erhöht und solange zahlt, wie die
Kosten vor Ort auch tatsächlich anfallen.“

„Wir erwarten keine Almosen,“ so der OB weiter, „sondern eine vernünftige
Finanzausstattung für die von uns zu leistenden Aufgaben. Als Oberbürgermeister
bin ich nicht nur für die Finanzen der Stadt verantwortlich. Ich habe immer auch das
Wohl der Bürgerinnen und Bürger im Auge. Die Aufstellung eines Haushaltsplans ist
deshalb im besonderen Maße eine `Kunst des Möglichen ́. Und ich glaube, dass es
uns auch in diesem Jahr gelungen ist, eine gute Balance zu finden zwischen dem
notwendigen Schuldenabbau einerseits und der Investition in wichtige
Zukunftsbereiche – wie zum Beispiel die Schulinfrastruktur – andererseits.“
Stadtdirektorin und Stadtkämmerin Prof. Dr. Diemert: „Dass Duisburg zum fünften
Mal in Folge ein positives Jahresergebnis verbuchen kann, ist im Lichte der
vergangenen Jahrzehnte eine echte Erfolgsstory. Allein die Entwicklung der
Kassenkredite – eine Art städtischer Dispo-Kredit – zeigt, dass der von Politik und
Verwaltung eingeschlagene Konsolidierungskurs sich gelohnt hat: in nur drei Jahren
konnte Duisburg Kassenkredite im Umfang von rd. 276 Mio. Euro zurückführen.“

„Das ist allerdings kein Grund,“ so die Kämmerin weiter, „sich auf dem Erreichten
auszuruhen. Mit einem verbleibenden Volumen von 1,4 Mrd. Euro allein bei den sog.
Kassenkrediten und einer Gesamtverschuldung im Konzern Stadt von rd. 3,7 Mrd.
EUR sind die Altschulden immer noch hoch. Um diese Lasten abzutragen braucht es
einen langen Atem – und wie beim Marathonlauf kommt der anstrengende Teil erst
ganz zum Schluss.“

Der heute vorgelegte Haushaltsentwurf 2019 schließt mit einem Jahresüberschuss
von rd. 2,1 Mio. EUR ab. Damit bewegt sich das Jahresergebnis auf einem ähnlichen
Niveau wie in den Vorjahren. Auch in den Folgejahren sind ausgeglichene Haushalte
vorgesehen.

Interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die mehr über die Finanzen ihrer Stadt
erfahren möchten, steht der Haushaltsplanentwurf 2019 in elektronischer Form auf
der Internetseite der Stadt Duisburg zur Verfügung (ab 1. Oktober 2018, 15 Uhr).

Dabei besteht im Rahmen der Online-Bürgerbeteiligung die Möglichkeit, den
Haushaltsplan aufbereitet einzusehen sowie sich per E-Mail an
buergerreferat@stadt-duisburg.de zu äußern.

Nach den Vorgaben der Gemeindeordnung (§ 80 Abs. 3 GO NRW) liegt der Entwurf
der Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen darüber hinaus in der Zeit vom 1.
Oktober 2018, 15 Uhr bis 26. November 2018 in der Stadtkämmerei – Duisburg-
Mitte, Alter Markt 23, Zimmer 207 – zur Einsichtnahme aus.
Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW gegen den Entwurf der
Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige
innerhalb einer Frist von 19 Tagen ab dem Beginn der Auslegung am 1.10.2018, 15
Uhr bis zum 19.10.2018, 24 Uhr erheben.

Sie sollten schriftlich abgefasst und an den Oberbürgermeister, Stadtkämmerei, Alter
Markt 23, 47049 Duisburg, adressiert werden.

Dieser Text stammt von der Pressestelle der Stadt Duisburg.

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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