Vorsichtsmaßnahme, da eine Schülerin Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatte
Grundschule und KiTa Hermann-Grothe-Straße in Bissingheim für zwei Tage vorsorglich geschlossen

Derzeit kein Unterricht an der Grundschule Hermann-Grothe-Straße in Bissingheim. | Foto: Hannes Kirchner
  • Derzeit kein Unterricht an der Grundschule Hermann-Grothe-Straße in Bissingheim.
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Update Donnerstag, 5. März, 16.30 Uhr:
Kindertageseinrichtung Hermann-Grothe-Straße auch vorübergehend geschlossen.
Da sich die Kindertageseinrichtung Hermann-Grothe-Straße direkt im Schulgebäude befindet und es einige Geschwisterkinder gibt, gibt es räumlich wie familiär eine „Nähe“ zwischen den Schul- und KiTa-Besuchern. Deswegen muss auch die Kindertageseinrichtung Hermann-Grothe-Straße bis zum 9. März schließen. "Wir betonen noch einmal, dass dies eine rein prophylaktische Maßnahme ist. Es gibt aktuell keinen Verdachtsfall in der Kindertageseinrichtung", so die Stadt. Da die Kinder der Dependance Hermann-Grothe-Straße am Donnerstag in der Kindertageseinrichtung Märchenweg waren, wird die Kindertageseinrichtung Märchenweg ebenfalls vorsichtshalber für den gleichen Zeitraum geschlossen.

Da im Umfeld der Gemeinschaftsgrundschule Hermann-Grothe-Straße in Bissingheim derzeit abgeklärt wird, ob und in welchem Umfang eine Schülerin Kontakt zu einer infizierten Person gehabt hat, hat die Stadt Duisburg beschlossen, die Schule vorsorglich für zwei Tage (bis Freitag, 6. März) zu schließen, um durch das Gesundheitsamt den Sachverhalt abzuklären.

Vorsichtsmaßnahme

"Kinder, deren Symptome denen einer Virus-Erkrankung gleichen (zum Beispiel grippale Infekte), sollen die Schulen nicht besuchen. Alle Eltern werden gebeten, diese Regelung zu befolgen, da ein krankes Kind derzeit nicht beschult werden kann", teilt die Stadt Duisburg darüber hinaus mit. Es gelte davon ab der Grundsatz, der immer gelten sollte: "Ein krankes Kind gehört nicht in die Schule."

Das heißt allerdings nicht, dass Schüler rein vorsorglich, also ohne dass eine konkrete Ansteckungsgefahr besteht, dem Unterricht fernbleiben dürfen. Grundsätzlich besteht Schulpflicht.

Auf dieses Verfahren als Sofortmaßnahme beim Verdacht auf eine Corona-Infektion haben sich die Schulformsprecher zusammen mit dem kommunalen Schulverwaltungsamt am Mittwoch verständigt. In einem Elternbrief wurden darüber hinaus noch einmal Informationen zusammen gefasst, wie bei Verdacht auf eine Corona-Infektion vorgegangen werden soll und Präventionsmaßnahmen beschrieben.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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