Mit Kopftuch wählen – in Duisburg kein Problem

Die Presse berichtete, dass letzten Sonntag in einem Wahllokal in Bergheim einer Wählerin mit Kopftuch zunächst verwehrt wurde, ihre Stimmen abzugeben, da das Verschleierungsverbot eine eindeutige Identifizierung der Wahlberechtigten in Verbindung mit dem Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht möglich wäre. Nach heftigem Protest, auch über das Rathaus, wurde erklärt, dass mit Vollverschleierung das Tragen einer Burka, nicht jedoch das Tragen eines Kopftuchs gemeint sei – sie könne selbstverständlich wählen.

Dazu erklärt Önder Bulasma, Bürgermitglied der Ratsfraktion Tierschutz / DAL: „Wir sind froh und dankbar, dass es in Duisburg selbstverständlich kein Problem war, mit Kopftuch in den Wahllokalen wählen zu können. Uns ist nicht ein gegenteiliger Fall bekannt geworden.

Wir sind auch glücklich, dass es der Mitbürgerin dann doch noch erlaubt wurde, ihre Stimmen abzugeben. Alles andere wäre auch ein Skandal gewesen.“

Foto: pixabay

Autor:

Ben Touaibia (Unabhängige Wählergemeinschaft für Tierschutz Duisburg) aus Duisburg

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