neue Corona-Schutz-Allgemeinverfügung bei uns in Duisburg

Allgemeinverfügung: Neue Vorgaben für Duisburg nach Überschreitung derCorona-Inzidenzschwelle

Die Wocheninzidenz der laborbestätigten COVID-19-Fälle hat in Duisburg den Wert50,1 erreicht. Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat deshalb heute beschlossen,dass zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus weitere Einschränkungenerforderlich sind. Die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab dem morgigen Dienstag wirksam.

Die maximale Größe für Feiern außerhalb privater Wohnungen wird ohne Ausnahme auf 25 Personen festgelegt. Wer gegen diese Vorgaben als Teilnehmer verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro belegt. Derjenige, der Räumlichkeiten vermietet oder eine Feier veranstaltet, die nicht den aktuellen Coronaregeln entspricht, muß mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen.

Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden sowie auf Märkten, soweit nicht durch andere Maßnahmen ausreichender Abstand erzielt werden kann.

Die maximale Gruppengröße im öffentlichen Raum beträgt fünf Personen.Dies gilt nicht nur im Freien, sondern zum Beispiel auch in Gaststätten undRestaurants. Eine größere Anzahl an Personen darf nur zusammenkommen,wenn sie einem gemeinsamen Haushalt zuzuordnen ist.

Bei sportlichen Veranstaltungen wird die Anzahl der Zuschauer auf die Hälfte,also von 300 auf 150, begrenzt. Rechtsdezernent und Krisenstabsleiter Paul Bischof erklärte außerdem, dass die Einhaltung der neuen Vorgaben intensiv kontrolliert und Verstöße geahndet werden.

Soweit zur Theorie, wie sie von der Stadt Duisburg verbreitet wird. Einige Gegenbeispiele: U 76 Richtung Krefeld Hbf, Abfahrt 9:20 Uhr am Düsseldorf. Fahrtzeit bis zur Endhaltestelle in Krefeld: rund 45 Minuten. In dieser Zeit hielt sich eine vermutlich wohnungslose ältere Dame ohne Mund-Nasen-Schutz (noch nicht einmal falsch aufgesetzt) auf.

Heute Morgen, nach 11 Uhr Linie 903 Richtung Mannesmann Tor 3: älterer Herr sitzt im Wagen, ißt und trägt keinen Mund-Nasen-Schutz.

Letzte Woche, meiner Erinnerung nach an einem Freitag Nachmittag, an der Haltestelle König-Heinrich-Platz. Ältere Dame diskutiert mit verliebtem jugendlichen Pärchen und weist die junge Dame darauf hin, daß sie ihren Mund-Nasen-Schutz tragen solle; ansonsten drohe ihr ein Bußgeld. Da die Jugendliche laut und vernehmlich "Nein" sagt, stürzt sich die ältere Dame auf eine Notrufsäule und alamiert den Sicherheitsdienst. Der muß jedoch erste von der Haltestelle "Rathaus" kommen. Die Folge? Die Straßenbahn, in die alle Beteiligten steigen, fährt just in dem Augenblick ab, an dem die Sicherheitsleute ankommen.

Warum ich das alles erzähle? Ich frage mich inzwischen, wie beispielsweise im Öffentlichen Personennahverkehr tatsächlich kontrolliert werden soll, ob und wie die Corona-Schutzmaßnahmen kontrolliert werden sollen. Müßte dann in jeder Straßenbahn, in jedem Zug und in jedem Bus Begleitpersonal mitfahren? Wäre das tatsächlich machbar und finanzierbar?

Eine weitere Frage sei erlaubt: Warum wurden private Feiern nicht schon früher stärker kontrolliert? Warum erst jetzt? Hätte so nicht Ansteckungen vermieden werden können.

Ich frage mich auch, wer solche Feiern veranstaltet. Ist das bestimmten Personengruppen zuzuordnen, die anhand bestimmter Merkmale benannt werden können? Steht die Stadt Duisburg nicht auch in der Pflicht, Verstöße erst gar nicht entstehen zu lassen?

Autor:

Andreas Rüdig aus Duisburg

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